Einsatzzeiten-Rechner (DGUV Vorschrift 2)
Büro- und Verwaltungsbetriebe liegen nach DGUV Vorschrift 2 in Betreuungsgruppe III. Ab mehr als 20 Beschäftigten gilt Anlage 2: 0,5 Stunden Grundbetreuung pro Beschäftigtem und Jahr, gemeinsam für Fachkraft und Betriebsarzt, je Seite mindestens 20 Prozent. Bei 40 Beschäftigten sind das 20 Stunden im Jahr, dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung. Bis 20 Beschäftigte gilt Anlage 1 ohne feste Einsatzzeiten. Der Rechner zeigt Ihre Zahl und die Aufteilung zwischen Fachkraft und Betriebsarzt.
Reine Büro- und Verwaltungsbetriebe gehören fast immer in Gruppe III.
Fachkraft-Stunden sind meist günstiger; mehr Fachkraft-Anteil senkt die Kosten, mehr arbeitsmedizinischer Anteil stärkt Gesundheitsthemen. Gesetzlich mindestens 20 % je Rolle.
Grundbetreuung gesamt pro Jahr (Beschäftigte × Faktor). Aufteilung nach Ihrem Schwerpunkt:
Berechnung: Beschäftigte × Faktor der Betreuungsgruppe (Gruppe III = 0,5 h/Person/Jahr). Dies ist die Grundbetreuung; die betriebsspezifische Betreuung kommt hinzu. Feste Stunden gelten ab mehr als 20 Beschäftigten (Anlage 2); bis 20 gilt Anlage 1 ohne feste Einsatzzeiten. Bis 50 Beschäftigte ist alternativ das Unternehmermodell zulässig. Orientierung, keine Rechtsberatung.
So werden die Einsatzzeiten berechnet
Rechtsgrundlage ist die DGUV Vorschrift 2, die Einsatzzeiten stehen in ihrer Anlage 2. Sie teilt Betriebe nach ihrer Gefährdung in drei Betreuungsgruppen ein und weist jeder Gruppe einen festen Stundenanteil pro Beschäftigtem und Jahr zu. Büro- und Verwaltungsbetriebe liegen in Gruppe III, der niedrigsten Stufe.
Grundbetreuung = Beschäftigte × 0,5 Stunden pro Jahr (Gruppe III)
davon Fachkraft für Arbeitssicherheit + Betriebsarzt gemeinsam, je Seite mindestens 20 Prozent
| Betreuungsgruppe | Stunden je Beschäftigtem und Jahr | Beispiel 25 Beschäftigte |
|---|---|---|
| Gruppe III: Büro / Verwaltung | 0,5 h | 12,5 h |
| Gruppe II: mittleres Risiko | 1,5 h | 37,5 h |
| Gruppe I: hohes Risiko | 2,5 h | 62,5 h |
| Aufteilung | Fachkraft und Betriebsarzt gemeinsam, je Seite mindestens 20 Prozent | bei 60 zu 40 in Gruppe III: 7,5 h und 5,0 h |
| bis 20 Beschäftigte | Anlage 1, keine festen Einsatzzeiten | Beispiel im Text: Büro mit 12 Beschäftigten |
| mehr als 50 Beschäftigte | Regelbetreuung mit fest bestellter Fachkraft | Unternehmermodell nur bis 50 |
Entscheidend ist, was dieser Wert umfasst: Er gilt für Fachkraft und Betriebsarzt zusammen. Beide teilen sich das Kontingent. Wie aufgeteilt wird, entscheidet der Betrieb, wobei nach Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 auf jede Seite mindestens 20 Prozent entfallen müssen. Die frühere Zusatzregel von mindestens 0,2 Stunden pro Beschäftigtem je Seite ist mit der Neufassung entfallen, bei der VBG seit dem 1. Dezember 2025.
Zwei Beispiele
- Büro mit 25 Beschäftigten: 25 × 0,5 = 12,5 Stunden Grundbetreuung im Jahr. Bei einer Aufteilung von 60 zu 40 sind das 7,5 Stunden Fachkraft und 5,0 Stunden Betriebsarzt. Ein Büro mit 12 Beschäftigten fällt dagegen unter Anlage 1 und hat keine festen Einsatzzeiten.
- Verwaltung mit 65 Beschäftigten: 65 × 0,5 = 32,5 Stunden im Jahr, bei 60 zu 40 also 19,5 Stunden Fachkraft und 13,0 Stunden Betriebsarzt. Bei mehr als 50 Beschäftigten ist die Regelbetreuung mit fest bestellter Fachkraft Pflicht.
Was die Zahl nicht abdeckt
Der Rechner zeigt die Grundbetreuung. Nicht enthalten sind:
- Die betriebsspezifische Betreuung, die sich nach dem tatsächlichen Anlass richtet: Umzug, neue Arbeitsplätze, ein Unfall, die Einführung von Homeoffice.
- Der Erstaufwand im ersten Jahr für Begehung, erste Gefährdungsbeurteilung und Aufbau der Dokumentation.
- Folgekosten wie Ersthelfer-Ausbildung, Brandschutzhelfer oder die Prüfung elektrischer Betriebsmittel.
Wie sich daraus ein Preis ergibt, erklärt Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?. Wer diese Stunden nicht selbst abdecken will, findet die drei Betreuungsmodelle im Vergleich auf der Seite externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Rechtsgrundlagen
- DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“: Anlage 2 mit den Betreuungsgruppen und Einsatzzeiten, Anlage 1 für Betriebe bis 20 Beschäftigte.
- DGUV Vorschrift 2, Mustertext Fassung 2024 (PDF): der Wortlaut der Neufassung mit dem Mindestanteil von 20 Prozent je Seite.
- VBG: Die neue DGUV Vorschrift 2: Inkrafttreten bei der VBG am 1. Dezember 2025, Wegfall der 0,2-Stunden-Regel, Schwellenwert 20.
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): § 2 und § 5 verpflichten zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, die Einsatzzeiten füllen das aus.
Häufige Fragen
Gilt Gruppe III für jeden Bürobetrieb?
In aller Regel ja. Reine Büro- und Verwaltungsbetriebe fallen wegen ihrer geringen Gefährdung in die niedrigste Betreuungsgruppe. Wer einen Bürobetrieb in Gruppe II einordnet, rechnet mit dem Dreifachen an Stunden. Im Zweifel entscheidet die Auslegung Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.
Muss ich die Stunden zwischen Fachkraft und Betriebsarzt aufteilen?
Ja. Beide teilen sich die Grundbetreuung, und nach Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 müssen auf jede der beiden Seiten mindestens 20 Prozent entfallen. Den gesamten Anteil auf eine Seite zu legen, ist nicht zulässig.
Zählen Teilzeitkräfte voll mit?
Für die Schwelle von 20 Beschäftigten werden Teilzeitkräfte nach § 2 Absatz 5 DGUV Vorschrift 2 gewichtet: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 Wochenstunden mit 0,75. Für die Stunden selbst rechnet dieser Rechner nach Köpfen, das ist die sichere Seite. Eine abweichende Zählweise klären Sie mit Ihrer Berufsgenossenschaft.
Was ist die betriebsspezifische Betreuung?
Der zweite Baustein neben der Grundbetreuung. Sie richtet sich nach konkretem Anlass statt nach Kopfzahl, etwa bei Umzug, Umbau, neuen Arbeitsmitteln oder nach einem Unfall. In einem stabilen Bürobetrieb ist dieser Anteil klein, aber nicht null.
Wie berechne ich den Betreuungsumfang im Arbeitsschutz?
Der Gesamtbetreuungsumfang ist Grundbetreuung plus betriebsspezifische Betreuung. Die Grundbetreuung berechnet dieser Rechner: Beschäftigte mal Einsatzzeit der Betreuungsgruppe, im Büro (Gruppe III) 0,5 Stunden pro Jahr. Die betriebsspezifische Betreuung kommt nach Anlass hinzu.
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