Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Büro- und Verwaltungsbetriebe
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebs und erfüllt die Bestellpflicht nach § 5 ASiG, ohne dass Sie jemanden einstellen. Für Bürobetriebe ist das in aller Regel der günstigste Weg. Safety Club stellt sie Büro- und Verwaltungsbetrieben zum marktgeprüften Festpreis: Vom Erstkontakt bis zur Unterschrift maximal fünf Werktage, Start der Betreuung vor Ort innerhalb von zehn Werktagen. Wie der Stundenbedarf zustande kommt, steht weiter unten.
Sie suchen selbst Arbeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit? Dieses Formular ist für Betriebe, die eine Betreuung suchen. Fachkräfte mit eigener Qualifikation finden ihren Weg unter Partner werden.

Was eine externe Fachkraft im Büro leistet
Der Leistungsumfang ergibt sich aus § 6 ASiG. Im Bürobetrieb sind das im Wesentlichen sechs Aufgaben:
- Gefährdungsbeurteilung erstellen und fortschreiben, einschließlich der psychischen Belastung nach § 5 Abs. 3 ArbSchG.
- Begehungen der Arbeitsplätze: Bildschirmhöhe, Beleuchtung, Verkehrs- und Fluchtwege, Lagerung, elektrische Betriebsmittel.
- Unterweisungen inhaltlich vorbereiten und die Nachweise führen (§ 12 ArbSchG).
- Beratung bei Veränderungen: Umzug, Umbau, neue Arbeitsmittel, Einführung von Homeoffice.
- Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss, sobald er ab mehr als 20 Beschäftigten Pflicht wird.
- Unfalluntersuchung und Ableitung von Maßnahmen.
Wie eine Gefährdungsbeurteilung im Bürobetrieb aufgebaut ist, steht in Gefährdungsbeurteilung im Büro.
| Dienstleistung | Rechtsgrundlage |
|---|---|
| Gefährdungsbeurteilung | § 5 und § 6 ArbSchG |
| Begehungen | § 6 ASiG |
| Unterweisungen | § 12 ArbSchG |
| Gefahrstoffkataster | § 6 GefStoffV |
| Betriebsanweisungen | § 14 GefStoffV |
| ASA-Begleitung | § 11 ASiG, ab mehr als 20 Beschäftigten |
| Erste Hilfe | § 10 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 |
| Brandschutz | § 10 ArbSchG, ASR A2.2 |
| Mutterschutz | § 10 MuSchG |
Die drei Modelle im Vergleich
Für Bürobetriebe stehen drei Wege offen. Die Entscheidung fällt fast immer über den Stundenbedarf.
- Externe Fachkraft beauftragen. Sie zahlen nur die benötigten Stunden, Qualifikation und deren Aktualität liegen beim Anbieter, Vertretung ist dessen Problem. Für Bürobetriebe in aller Regel die günstigste Variante mit dem geringsten Organisationsaufwand.
- Eigene Fachkraft anstellen. Sinnvoll erst, wenn der Bedarf dauerhaft mindestens eine Teilzeitstelle füllt. Bei 0,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr wäre das ein Betrieb mit mehreren hundert Personen. Dazu kommen Ausbildungskosten, Fortbildungspflicht und das Ausfallrisiko bei Urlaub und Krankheit.
- Unternehmermodell. Bis 50 Beschäftigte zulässig. Die Unternehmensleitung qualifiziert sich selbst und holt Fachkunde bedarfsorientiert hinzu. Die direkten Ausgaben sinken, der eigene Zeitaufwand steigt. Mehr in Unternehmermodell nach DGUV Vorschrift 2.
| Kriterium | Externe Fachkraft | Eigene Fachkraft | Unternehmermodell |
|---|---|---|---|
| Zulässig | ab dem ersten Beschäftigten | ab dem ersten Beschäftigten | bis 50 Beschäftigte (Anlage 3 DGUV Vorschrift 2) |
| Qualifikation nach § 7 ASiG | liegt beim Anbieter, inklusive Aktualität | im eigenen Haus, laufend aktuell zu halten | Unternehmensleitung qualifiziert sich selbst |
| Stunden | nur die benötigten Stunden | feste Stelle, lohnt sich erst ab dauerhaft mindestens einer Teilzeitstelle | nach Bedarf, Fachkunde wird dazugeholt |
| Vertretung | Sache des Anbieters | selbst zu organisieren | entfällt |
| Eigener Zeitaufwand | gering | Personalführung | steigt |
| Kosten | marktgeprüfter Festpreis | Gehalt und Fortbildung | direkte Ausgaben sinken, Schulungszeit kommt dazu |
Wie sich der Umfang berechnet
Die DGUV Vorschrift 2 teilt Betriebe in drei Betreuungsgruppen. Büro- und Verwaltungsbetriebe liegen in Gruppe III, der niedrigsten Stufe.
Grundbetreuung = Beschäftigte × 0,5 Stunden pro Jahr
gemeinsam für Fachkraft und Betriebsarzt, je Seite mindestens 20 Prozent
Feste Stunden gelten ab mehr als 20 Beschäftigten (Anlage 2); bis 20 gilt Anlage 1 ohne feste Einsatzzeiten. Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung, die sich nach dem konkreten Anlass richtet, und im ersten Jahr der höhere Erstaufwand für Begehung, erste Gefährdungsbeurteilung und Aufbau der Dokumentation. Ihre eigenen Werte liefert der Einsatzzeiten-Rechner, die Kostenlogik erklärt Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?.
Für wen das gilt: Besonderheiten nach Branche
Die Pflichten sind für alle Bürobetriebe dieselben. Was sich unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung. Was das für Kanzleien, IT, Agenturen, Immobilien, Verbände, Finanzdienstleister und weitere Betriebsarten konkret heißt, steht in der Übersicht Arbeitssicherheit nach Branche.
Welche Pflichten ab welcher Größe greifen
| Beschäftigte | Was dazukommt |
|---|---|
| ab 1 | Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Erste-Hilfe-Organisation, Bestellung von Fachkraft und Betriebsarzt |
| über 20 | Arbeitsschutzausschuss, Sitzung je Kalendervierteljahr (§ 11 ASiG) |
| ab 50 | Sicherheitsbeauftragte (§ 22 SGB VII, seit dem 29. Mai 2026) |
| mehr als 50 | Regelbetreuung mit fest bestellter Fachkraft, das Unternehmermodell endet |
Was für Sie gilt, zeigt der Pflichten-Schnellcheck. Wo wir vor Ort sind, steht unter Regionen, der komplette Leistungsumfang unter Dienstleistungen.
Woran Sie ein belastbares Angebot erkennen
- Ist die zugrunde gelegte Betreuungsgruppe genannt und ist es Gruppe III? Wer einen Bürobetrieb in Gruppe II einordnet, rechnet mit dem Dreifachen an Stunden.
- Sind Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung getrennt ausgewiesen?
- Ist geregelt, wem die Dokumentation gehört und ob Sie sie beim Anbieterwechsel mitnehmen können?
- Ist der Betriebsarzt mit abgedeckt oder gesondert zu beauftragen?
Wie unterschiedlich der Markt rechnet, zeigt die Marktstudie zu den Kosten von Arbeitsschutz: Stundensätze, Pauschalen und Paketmodelle von über 200 Anbietern, normalisiert je Beschäftigtem und Jahr.
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- Unternehmermodell: Arbeitsschutz nach DGUV Vorschrift 2
- Kompetenzzentrenmodell: Betreuung bis 20 Beschäftigte
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Häufige Fragen
Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Kosten ergeben sich aus den Betreuungsstunden mal dem Stundensatz. Für Bürobetriebe in Betreuungsgruppe III sind das 0,5 Stunden Grundbetreuung pro Beschäftigtem und Jahr, geteilt zwischen Fachkraft und Betriebsarzt. Dazu kommen die betriebsspezifische Betreuung und der höhere Erstaufwand im ersten Jahr.
Ist eine externe Fachkraft günstiger als eine eigene Anstellung?
Für Bürobetriebe fast immer. Bei 25 Beschäftigten stehen rund 12,5 Stunden Grundbetreuung im Jahr einer Vollzeitstelle gegenüber. Eine eigene Fachkraft rechnet sich erst, wenn der Bedarf dauerhaft mindestens eine Teilzeitstelle füllt.
Ab wann brauche ich überhaupt eine Fachkraft?
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz kennt keine Untergrenze. Unterschiedlich ist nur die Form: Bis 50 Beschäftigte ist das Unternehmermodell zulässig, bei mehr als 50 Beschäftigten die Regelbetreuung mit fest bestellter Fachkraft.
Wie schnell kann die Betreuung starten?
Vom Erstkontakt bis zur Unterschrift: maximal fünf Werktage. Die Betreuung vor Ort startet innerhalb von zehn Werktagen mit der ersten Begehung und der Gefährdungsbeurteilung.
Was gehört in den Vertrag?
Die zugrunde gelegte Betreuungsgruppe, Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung getrennt ausgewiesen, der Erstaufwand des ersten Jahres, welche Leistungen enthalten sind, und die Regelung, wem die Dokumentation gehört und ob Sie sie beim Anbieterwechsel mitnehmen können.
Was ist sicherheitstechnische Betreuung?
Der gesetzliche Begriff für die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nach ASiG und DGUV Vorschrift 2: Beratung, Begehungen, Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung und Unterstützung bei Unterweisungen. Zusammen mit der betriebsärztlichen Betreuung ist sie für jeden Betrieb mit Beschäftigten Pflicht.
Ersetzt die Fachkraft den Betriebsarzt?
Nein. Es sind zwei getrennte Pflichten nach § 2 und § 5 ASiG. Seit der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 muss auf jede der beiden Seiten ein Mindestanteil der Betreuungsstunden entfallen.
Ist eine externe Sicherheitsfachkraft dasselbe wie eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ja. Sicherheitsfachkraft, SiFa und Fachkraft für Arbeitssicherheit meinen dieselbe Rolle, der Begriff im Gesetz ist Fachkraft für Arbeitssicherheit (§ 5 ASiG). Extern heißt nur, dass sie über einen Dienstleister bestellt wird, statt angestellt zu sein. Pflichten und Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 sind in beiden Fällen gleich.
Woran erkenne ich einen guten Dienstleister für Arbeitssicherheit?
An vier Punkten: Die Fachkraft erfüllt die Anforderungen nach § 7 ASiG und kommt selbst in den Betrieb. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung stehen getrennt im Angebot. Die Dokumentation gehört Ihnen und lässt sich bei einem Wechsel mitnehmen. Und Sie haben einen festen Ansprechpartner statt wechselnder Personen.
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Ein Vertrag, marktgeprüfter Festpreis, direkte Buchung. Vom Erstkontakt bis zur Unterschrift: maximal fünf Werktage.
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