Rechner

Ersthelfer-Rechner für Betriebe

Ein Büro braucht nach § 26 DGUV Vorschrift 1 bei 2 bis 20 Anwesenden einen Ersthelfer. Bei mehr als 20 Anwesenden sind es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 Prozent, in sonstigen Betrieben 10 Prozent, jeweils aufgerundet. Maßgeblich sind die gleichzeitig Anwesenden, nicht die Belegschaftsliste: Bei 60 Beschäftigten, von denen 40 vor Ort sind, sind es zwei Ersthelfer. Der Rechner ermittelt den Bedarf aus Gesamtzahl und Abwesenheitsquote.

4Ersthelfer

Regel nach DGUV Vorschrift 1 (§ 26): bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer; bei mehr als 20 in Verwaltungs-/Handelsbetrieben mindestens 5 %, sonst 10 % der Anwesenden (aufgerundet). Da nicht alle gleichzeitig vor Ort sind, rechnen wir mit den Anwesenden. Ersthelfer werden alle zwei Jahre fortgebildet. Orientierung, keine Rechtsberatung.

Gratis-Testbegehung

Dieses Werkzeug auf Ihrer Website einbetten

Kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Registrierung. Kopieren Sie den Code an die Stelle, an der der Rechner erscheinen soll. Einzige Bedingung: der Hinweis mit dem Link bleibt stehen.

Die letzte Zeile passt die Höhe automatisch an. Wenn Ihr System keine Skripte zulässt, lassen Sie sie einfach weg, der Rechner funktioniert dann mit fester Höhe.

So funktioniert die Berechnung

Rechtsgrundlage ist § 26 der DGUV Vorschrift 1. Maßgeblich sind die gleichzeitig anwesenden Versicherten, nicht die Belegschaftsliste. Genau daran scheitert die Rechnung in der Praxis am häufigsten.

Wer die Pflicht abgeben will, findet auf der Seite zur externen Fachkraft für Arbeitssicherheit, was sie im Büro übernimmt.

bis 20 Anwesende: 1 Ersthelfer
über 20 Anwesende: 5 % (Verwaltungs- und Handelsbetriebe)
über 20 Anwesende: 10 % (sonstige Betriebe)
Ergebnis wird aufgerundet

Zahl der Ersthelfer nach gleichzeitig Anwesenden (§ 26 DGUV Vorschrift 1)
Gleichzeitig AnwesendeVerwaltungs- und HandelsbetriebeSonstige Betriebe
2 bis 201 Ersthelfer1 Ersthelfer
mehr als 205 Prozent, aufgerundet10 Prozent, aufgerundet
Beispiel: 40 anwesend2 Ersthelfer4 Ersthelfer
Beispiel: 61 anwesend4 Ersthelfer7 Ersthelfer

Zwei Beispiele

  • Büro mit 18 Beschäftigten: Auch wenn alle da sind, bleibt es bei einer Person. Unter der 20er-Schwelle genügt ein Ersthelfer.
  • Verwaltung mit 60 Beschäftigten, 40 typischerweise anwesend: 5 Prozent von 40 sind 2,0, also zwei Ersthelfer. Ist einer im Urlaub und einer im Homeoffice, steht der Betrieb ohne da. Deshalb ist ein Puffer üblich.

Was die Zahl nicht abdeckt

  • Die Auffrischung. Ersthelfer werden alle zwei Jahre fortgebildet. Wird die Frist deutlich überschritten, ist erneut der vollständige Lehrgang nötig.
  • Die Verteilung. Alle Ersthelfer in einer Abteilung auszubilden erfüllt die Zahl, aber nicht den Zweck. Verteilen Sie über Etagen und Bereiche.
  • Material und Aushang. Dazu gehören ein erreichbarer Verbandkasten und ein aktueller Erste-Hilfe-Aushang.

Den vollständigen Überblick gibt Erste Hilfe im Büro. Alle Schwellen für Ersthelfer und Brandschutzhelfer in einer Tabelle stehen im Beitrag zur Anzahl der Ersthelfer und Brandschutzhelfer.

Die zweite Rolle der Notfallorganisation rechnet der Brandschutzhelfer-Rechner, ebenfalls mit den gleichzeitig Anwesenden und einem Richtwert von 5 Prozent.

Wer sich als Ersthelfer eignet

Die Auswahl entscheidet mit darüber, ob die Rechnung im Alltag trägt. Drei Kriterien haben sich bewährt:

  • Regelmäßig anwesend. Wer überwiegend im Außendienst oder im Homeoffice ist, steht im Notfall selten zur Verfügung.
  • Über Etagen und Bereiche verteilt. Alle Ersthelfer in einer Abteilung auszubilden erfüllt die Zahl, aber nicht den Zweck: Bei einer Teamveranstaltung außer Haus ist niemand im Gebäude.
  • Freiwillig. Die Aufgabe lebt davon, dass jemand sie übernehmen will. Eine Zuweisung gegen den Willen führt selten zu handlungsfähigen Ersthelfern.

Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Warum wird mit den Anwesenden gerechnet und nicht mit der Belegschaft?

Weil im Notfall nur hilft, wer da ist. § 26 DGUV Vorschrift 1 stellt auf die anwesenden Versicherten ab. Bei viel Homeoffice oder Außendienst liegt die Zahl deutlich unter der Belegschaft, die Mindestbesetzung muss aber an jedem Arbeitstag stehen.

Wer trägt die Kosten der Ausbildung?

Die Kosten für Lehrgang und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer übernimmt in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft. Die Arbeitszeit während der Schulung trägt der Betrieb.

Wie oft muss die Ausbildung aufgefrischt werden?

In der Regel alle zwei Jahre durch eine Fortbildung bei einer ermächtigten Stelle. Wird diese Frist deutlich überschritten, ist erneut ein vollständiger Erste-Hilfe-Lehrgang zu absolvieren statt der kürzeren Fortbildung.

Gilt die 5-Prozent-Regel auch für unseren Betrieb?

Die 5 Prozent gelten für Verwaltungs- und Handelsbetriebe, also den klassischen Bürobetrieb. In sonstigen Betrieben sind es 10 Prozent der Anwesenden. Maßgeblich ist die tatsächliche Tätigkeit, nicht die Firmierung.

Kontakt

Sprechen Sie mit uns.

Merten Precht-Rümenapf
Merten Precht-RümenapfIhr Ansprechpartner und Gründer bei Safety Club
Direkt Termin buchen
Oder schreiben Sie uns