Ersthelfer-Rechner für Betriebe
Ein Büro braucht nach § 26 DGUV Vorschrift 1 bei 2 bis 20 Anwesenden einen Ersthelfer. Bei mehr als 20 Anwesenden sind es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 Prozent, in sonstigen Betrieben 10 Prozent, jeweils aufgerundet. Maßgeblich sind die gleichzeitig Anwesenden, nicht die Belegschaftsliste: Bei 60 Beschäftigten, von denen 40 vor Ort sind, sind es zwei Ersthelfer. Der Rechner ermittelt den Bedarf aus Gesamtzahl und Abwesenheitsquote.
Regel nach DGUV Vorschrift 1 (§ 26): bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer; bei mehr als 20 in Verwaltungs-/Handelsbetrieben mindestens 5 %, sonst 10 % der Anwesenden (aufgerundet). Da nicht alle gleichzeitig vor Ort sind, rechnen wir mit den Anwesenden. Ersthelfer werden alle zwei Jahre fortgebildet. Orientierung, keine Rechtsberatung.
So funktioniert die Berechnung
Rechtsgrundlage ist § 26 der DGUV Vorschrift 1. Maßgeblich sind die gleichzeitig anwesenden Versicherten, nicht die Belegschaftsliste. Genau daran scheitert die Rechnung in der Praxis am häufigsten.
Wer die Pflicht abgeben will, findet auf der Seite zur externen Fachkraft für Arbeitssicherheit, was sie im Büro übernimmt.
bis 20 Anwesende: 1 Ersthelfer
über 20 Anwesende: 5 % (Verwaltungs- und Handelsbetriebe)
über 20 Anwesende: 10 % (sonstige Betriebe)
Ergebnis wird aufgerundet
| Gleichzeitig Anwesende | Verwaltungs- und Handelsbetriebe | Sonstige Betriebe |
|---|---|---|
| 2 bis 20 | 1 Ersthelfer | 1 Ersthelfer |
| mehr als 20 | 5 Prozent, aufgerundet | 10 Prozent, aufgerundet |
| Beispiel: 40 anwesend | 2 Ersthelfer | 4 Ersthelfer |
| Beispiel: 61 anwesend | 4 Ersthelfer | 7 Ersthelfer |
Zwei Beispiele
- Büro mit 18 Beschäftigten: Auch wenn alle da sind, bleibt es bei einer Person. Unter der 20er-Schwelle genügt ein Ersthelfer.
- Verwaltung mit 60 Beschäftigten, 40 typischerweise anwesend: 5 Prozent von 40 sind 2,0, also zwei Ersthelfer. Ist einer im Urlaub und einer im Homeoffice, steht der Betrieb ohne da. Deshalb ist ein Puffer üblich.
Was die Zahl nicht abdeckt
- Die Auffrischung. Ersthelfer werden alle zwei Jahre fortgebildet. Wird die Frist deutlich überschritten, ist erneut der vollständige Lehrgang nötig.
- Die Verteilung. Alle Ersthelfer in einer Abteilung auszubilden erfüllt die Zahl, aber nicht den Zweck. Verteilen Sie über Etagen und Bereiche.
- Material und Aushang. Dazu gehören ein erreichbarer Verbandkasten und ein aktueller Erste-Hilfe-Aushang.
Den vollständigen Überblick gibt Erste Hilfe im Büro. Alle Schwellen für Ersthelfer und Brandschutzhelfer in einer Tabelle stehen im Beitrag zur Anzahl der Ersthelfer und Brandschutzhelfer.
Die zweite Rolle der Notfallorganisation rechnet der Brandschutzhelfer-Rechner, ebenfalls mit den gleichzeitig Anwesenden und einem Richtwert von 5 Prozent.
Wer sich als Ersthelfer eignet
Die Auswahl entscheidet mit darüber, ob die Rechnung im Alltag trägt. Drei Kriterien haben sich bewährt:
- Regelmäßig anwesend. Wer überwiegend im Außendienst oder im Homeoffice ist, steht im Notfall selten zur Verfügung.
- Über Etagen und Bereiche verteilt. Alle Ersthelfer in einer Abteilung auszubilden erfüllt die Zahl, aber nicht den Zweck: Bei einer Teamveranstaltung außer Haus ist niemand im Gebäude.
- Freiwillig. Die Aufgabe lebt davon, dass jemand sie übernehmen will. Eine Zuweisung gegen den Willen führt selten zu handlungsfähigen Ersthelfern.
Rechtsgrundlagen
- DGUV Vorschrift 1, § 26: Zahl und Ausbildung der Ersthelfer, die Grundlage der Rechnung mit 1 Ersthelfer bis 20 und 5 beziehungsweise 10 Prozent darüber.
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: die Vorschrift der Unfallversicherungsträger, in der die Erste-Hilfe-Organisation (§§ 24 bis 28) steht.
- DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“: erläutert Ausbildung, Fortbildung alle zwei Jahre und Verteilung der Ersthelfer.
- ASR A4.3: Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen, also Verbandkasten und Aushang, die zur Zahl dazugehören.
Häufige Fragen
Warum wird mit den Anwesenden gerechnet und nicht mit der Belegschaft?
Weil im Notfall nur hilft, wer da ist. § 26 DGUV Vorschrift 1 stellt auf die anwesenden Versicherten ab. Bei viel Homeoffice oder Außendienst liegt die Zahl deutlich unter der Belegschaft, die Mindestbesetzung muss aber an jedem Arbeitstag stehen.
Wer trägt die Kosten der Ausbildung?
Die Kosten für Lehrgang und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer übernimmt in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft. Die Arbeitszeit während der Schulung trägt der Betrieb.
Wie oft muss die Ausbildung aufgefrischt werden?
In der Regel alle zwei Jahre durch eine Fortbildung bei einer ermächtigten Stelle. Wird diese Frist deutlich überschritten, ist erneut ein vollständiger Erste-Hilfe-Lehrgang zu absolvieren statt der kürzeren Fortbildung.
Gilt die 5-Prozent-Regel auch für unseren Betrieb?
Die 5 Prozent gelten für Verwaltungs- und Handelsbetriebe, also den klassischen Bürobetrieb. In sonstigen Betrieben sind es 10 Prozent der Anwesenden. Maßgeblich ist die tatsächliche Tätigkeit, nicht die Firmierung.
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