Verbandkasten-Rechner
Ein Büro mit bis zu 50 Beschäftigten braucht nach ASR A4.3 mindestens einen kleinen Verbandkasten (oft auch Verbandskasten geschrieben) nach DIN 13157. Bei 51 bis 300 Beschäftigten ist es ein großer nach DIN 13169, je weitere 300 ein zusätzlicher großer. Ein großer Verbandkasten entspricht zwei kleinen. Weil das Material schnell erreichbar sein muss, ist praktisch einer je Etage oder Gebäudeteil sinnvoll. Der Rechner zeigt das gesetzliche Minimum und die Empfehlung für Ihr Gebäude.
Für schnelle Erreichbarkeit sollte je Etage/Gebäudeteil mindestens ein Kasten vorhanden sein.
ASR A4.3 (Minimum): ein großer Verbandkasten (DIN 13169) entspricht zwei kleinen (DIN 13157). Verwaltungs-/Handelsbetriebe: bis 50 Beschäftigte 1 kleiner, 51 bis 300 ein großer, je weitere 300 ein zusätzlicher großer. Zusätzlich muss das Material gut erreichbar sein, daher die Empfehlung je Etage/Gebäudeteil. Der Inhalt muss vollständig und nicht abgelaufen sein. Orientierung, keine Rechtsberatung.
So funktioniert die Berechnung
Grundlage ist die ASR A4.3. Der Bedarf richtet sich nach Betriebsart und Beschäftigtenzahl. Für Büro- und Verwaltungsbetriebe gilt:
bis 50 Beschäftigte: 1 kleiner Verbandkasten (DIN 13157)
mehr als 50 Beschäftigte: großer Verbandkasten (DIN 13169), je angefangene 300 Beschäftigte einer
Empfehlung: mindestens 1 Kasten je Etage oder Gebäudeteil
| Betriebsart | Kleiner Verbandkasten (DIN 13157) | Großer Verbandkasten (DIN 13169) |
|---|---|---|
| Verwaltungs- / Handelsbetrieb | bis 50 Beschäftigte: 1 | mehr als 50 Beschäftigte: 1 je angefangene 300 |
| Herstellung / Verarbeitung / Pflege | bis 20 Beschäftigte: 1 | mehr als 20 Beschäftigte: 1 je angefangene 100 |
| Baustelle | bis 10 Beschäftigte: 1 | mehr als 10 Beschäftigte: 1 je angefangene 50 |
| Empfehlung des Rechners | mindestens 1 Kasten je Etage oder Gebäudeteil | ein großer Kasten entspricht zwei kleinen |
Ein großer Verbandkasten kann durch zwei kleine ersetzt werden. Die reine Anzahl ist aber nur die halbe Miete: Entscheidend ist die Erreichbarkeit. Ein einzelner Kasten im dritten Stock nützt im Erdgeschoss wenig, auch wenn die Rechnung aufgeht.
Wer Material, Ersthelfer und Aushang nicht selbst im Blick behalten will, findet auf der Seite zur externen Fachkraft für Arbeitssicherheit, was sie im Büro übernimmt.
Zwei Beispiele
- Büro mit 30 Beschäftigten auf einer Etage: gesetzliches Minimum ist ein kleiner Verbandkasten. Praktisch reicht das aus.
- Verwaltung mit 40 Beschäftigten auf drei Etagen: gesetzliches Minimum ist weiterhin ein Kasten, empfohlen sind drei, also einer je Etage.
Was die Zahl nicht abdeckt
- Haltbarkeit. Sterile Materialien haben ein Verfallsdatum. Ein Kasten mit abgelaufenem Inhalt zählt nicht als vorhanden.
- Nachfüllung. Nach jeder Entnahme ist zu ergänzen. Ohne benannte zuständige Person passiert das erfahrungsgemäß nicht.
- Zugänglichkeit. Der Kasten gehört an einen Ort ohne Schlüssel. Ein abgeschlossener Materialraum erfüllt den Zweck nicht.
Wie viele Ersthelfer dazugehören und was in den Aushang gehört, steht in Erste Hilfe im Büro. Alle Schwellen der Notfallorganisation bündelt der Beitrag zur Anzahl der Ersthelfer und Brandschutzhelfer.
Rechtsgrundlagen
- ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“: enthält die Tabelle mit Betriebsart, Beschäftigtenzahl und Zahl der Verbandkästen.
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang Nr. 4.3: verlangt Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe, die ASR A4.3 konkretisiert das.
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: § 25 verpflichtet den Unternehmer, Erste-Hilfe-Material bereitzuhalten und zu ergänzen.
- DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“: Standort, Kennzeichnung, Haltbarkeit und Nachfüllung des Materials.
Häufige Fragen
Reicht ein kleiner Verbandkasten für ein Büro?
Bis 50 Beschäftigte ist das in Verwaltungsbetrieben das gesetzliche Minimum nach ASR A4.3. Für gute Erreichbarkeit empfiehlt sich trotzdem mindestens ein Kasten je Etage oder Gebäudeteil.
Kann ich einen großen durch zwei kleine ersetzen?
Ja, ein großer Verbandkasten nach DIN 13169 entspricht zwei kleinen nach DIN 13157. In mehrgeschossigen Büros ist die Aufteilung auf mehrere kleine oft die praktischere Lösung.
Wie oft muss der Inhalt geprüft werden?
Es gibt keine feste gesetzliche Frist, aber sterile Materialien haben ein Verfallsdatum. Bewährt hat sich eine Sichtprüfung im Rahmen der regelmäßigen Begehung und eine feste Zuständigkeit für das Nachfüllen.
Zählen Homeoffice-Arbeitsplätze mit?
Für die Ausstattung der Arbeitsstätte zählen die Beschäftigten vor Ort. Für das Homeoffice gibt es keine Pflicht zum Verbandkasten des Arbeitgebers, wohl aber die Pflicht, die Meldekette für Notfälle zu regeln.
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