Erste-Hilfe-Aushang-Generator
Die DGUV Vorschrift 1 verlangt, dass die Informationen zur Ersten Hilfe im Betrieb bekannt gemacht werden, üblich ist ein gut sichtbarer Aushang. Darauf gehören der Notruf 112, Namen und Erreichbarkeit der Ersthelfer, der Standort des Erste-Hilfe-Materials und, falls vorhanden, des Defibrillators sowie die vollständige Adresse mit Etage. Zu prüfen ist er nach jedem Wechsel unter den Ersthelfern und nach jedem Umzug. Der Generator erstellt den Aushang druckfertig, alle Eingaben bleiben lokal in Ihrem Browser.

Firma / Standort
Ersthelfer
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Erste-Hilfe-Material
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Der Aushang zur Ersten Hilfe (mit Notruf, Ersthelfern und Standort des Materials) gehört an gut sichtbare Stellen im Betrieb (DGUV Vorschrift 1). Alle Eingaben bleiben lokal in Ihrem Browser, es werden keine Daten übertragen. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was auf den Aushang gehört
Der Erste-Hilfe-Aushang muss gut sichtbar angebracht sein und die Angaben tragen, die im Notfall zählen. Grundlage ist die Erste-Hilfe-Organisation nach DGUV Vorschrift 1.
- Notrufnummer und, falls vorhanden, die interne Notfallnummer
- Namen und Erreichbarkeit der Ersthelfer, möglichst mit Raum oder Etage
- Standort des Erste-Hilfe-Materials und, falls vorhanden, des Defibrillators
- Vollständige Adresse des Standorts mit Etage für den Rettungsdienst
Der letzte Punkt wirkt banal und ist im Ernstfall entscheidend: Wer unter Druck einen Notruf absetzt, sollte die Anschrift nicht aus dem Kopf zusammensuchen müssen.
| Angabe | Inhalt | Zu prüfen nach |
|---|---|---|
| Notruf | Notrufnummer und, falls vorhanden, die interne Notfallnummer | jeder Änderung der internen Nummer |
| Ersthelfer | Namen und Erreichbarkeit, möglichst mit Raum oder Etage | jedem Personalwechsel unter den Ersthelfern |
| Erste-Hilfe-Material | Standort des Verbandkastens und, falls vorhanden, des Defibrillators | jedem Umzug |
| Standort | vollständige Adresse mit Etage für den Rettungsdienst | jedem Umzug |
| Stand | Datum der Erstellung, setzt der Generator automatisch | jeder Änderung |
Wer Aushang, Ersthelfer und Material nicht selbst nachhalten will, findet auf der Seite zur externen Fachkraft für Arbeitssicherheit, was sie im Büro übernimmt.
Wo der Aushang hängt und wie oft er zu prüfen ist
Bewährt hat sich ein fester Platz neben dem Erste-Hilfe-Material und ein zweiter dort, wo sich Menschen ohnehin aufhalten, etwa in der Teeküche oder am Empfang. Zu prüfen ist er nach jedem Personalwechsel unter den Ersthelfern und nach jedem Umzug.
Was der Generator nicht leistet
- Er prüft nicht, ob Sie genug Ersthelfer haben. Das rechnet der Ersthelfer-Rechner.
- Er prüft nicht das Material. Menge und Haltbarkeit überschlägt der Verbandkasten-Rechner.
- Er ersetzt nicht die Unterweisung. Die Meldekette gehört in die jährliche Unterweisung, damit im Ernstfall niemand überlegen muss.
Den Gesamtzusammenhang erklärt Erste Hilfe im Büro. Wie viele Ersthelfer auf dem Aushang stehen müssen, zeigt der Beitrag zur Anzahl der Ersthelfer und Brandschutzhelfer.
Rechtsgrundlagen
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: § 24 verlangt, Notruf, Erste-Hilfe-Material und Ersthelfer im Betrieb bekanntzumachen, der Aushang setzt das um.
- DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“: erläutert Inhalt und Anbringung des Aushangs.
- ASR A4.3: Kennzeichnung und Standort des Erste-Hilfe-Materials, auf das der Aushang verweist.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 10: die Pflicht des Arbeitgebers, Erste Hilfe zu organisieren.
Häufige Fragen
Ist ein Aushang gesetzlich vorgeschrieben?
Die DGUV Vorschrift 1 verlangt, dass die erforderlichen Informationen zur Ersten Hilfe bekannt gemacht werden. Ein gut sichtbarer Aushang ist der übliche und einfachste Weg, das zu erfüllen und im Ernstfall nachzuweisen.
Wie oft muss der Aushang aktualisiert werden?
Immer dann, wenn sich etwas ändert: nach jedem Wechsel unter den Ersthelfern, nach einem Umzug und nach einer Änderung beim Standort des Materials. Ein veralteter Aushang mit Namen ausgeschiedener Kollegen fällt bei einer Begehung sofort auf.
Müssen die Namen der Ersthelfer draufstehen?
Sinnvollerweise ja, sonst weiß im Notfall niemand, wen er rufen soll. Die Nennung von Name und Erreichbarkeit im betrieblichen Kontext ist dafür üblich und zulässig.
Brauchen wir auch einen Aushang fürs Homeoffice?
Ein Wandaushang ergibt dort keinen Sinn, die Meldekette schon. Regeln Sie in der Homeoffice-Vereinbarung, wen Beschäftigte informieren, wenn sie sich zu Hause bei der Arbeit verletzen.
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