Generator

Erste-Hilfe-Aushang-Generator

Die DGUV Vorschrift 1 verlangt, dass die Informationen zur Ersten Hilfe im Betrieb bekannt gemacht werden, üblich ist ein gut sichtbarer Aushang. Darauf gehören der Notruf 112, Namen und Erreichbarkeit der Ersthelfer, der Standort des Erste-Hilfe-Materials und, falls vorhanden, des Defibrillators sowie die vollständige Adresse mit Etage. Zu prüfen ist er nach jedem Wechsel unter den Ersthelfern und nach jedem Umzug. Der Generator erstellt den Aushang druckfertig, alle Eingaben bleiben lokal in Ihrem Browser.

Safety Club
Erste Hilfe – Notfall

Firma / Standort

Rettung / Feuerwehr112
Polizei110

Ersthelfer

  • …

Erste-Hilfe-Material

…

Stand: · safetyclub.de

Der Aushang zur Ersten Hilfe (mit Notruf, Ersthelfern und Standort des Materials) gehört an gut sichtbare Stellen im Betrieb (DGUV Vorschrift 1). Alle Eingaben bleiben lokal in Ihrem Browser, es werden keine Daten übertragen. Orientierung, keine Rechtsberatung.

Gratis-Testbegehung

Dieses Werkzeug auf Ihrer Website einbetten

Kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Registrierung. Kopieren Sie den Code an die Stelle, an der das Werkzeug erscheinen soll. Einzige Bedingung: der Hinweis mit dem Link bleibt stehen.

Die letzte Zeile passt die Höhe automatisch an. Wenn Ihr System keine Skripte zulässt, lassen Sie sie einfach weg, das Werkzeug funktioniert dann mit fester Höhe.

Was auf den Aushang gehört

Der Erste-Hilfe-Aushang muss gut sichtbar angebracht sein und die Angaben tragen, die im Notfall zählen. Grundlage ist die Erste-Hilfe-Organisation nach DGUV Vorschrift 1.

  • Notrufnummer und, falls vorhanden, die interne Notfallnummer
  • Namen und Erreichbarkeit der Ersthelfer, möglichst mit Raum oder Etage
  • Standort des Erste-Hilfe-Materials und, falls vorhanden, des Defibrillators
  • Vollständige Adresse des Standorts mit Etage für den Rettungsdienst

Der letzte Punkt wirkt banal und ist im Ernstfall entscheidend: Wer unter Druck einen Notruf absetzt, sollte die Anschrift nicht aus dem Kopf zusammensuchen müssen.

Angaben auf dem Erste-Hilfe-Aushang und wann sie zu prüfen sind
AngabeInhaltZu prüfen nach
NotrufNotrufnummer und, falls vorhanden, die interne Notfallnummerjeder Änderung der internen Nummer
ErsthelferNamen und Erreichbarkeit, möglichst mit Raum oder Etagejedem Personalwechsel unter den Ersthelfern
Erste-Hilfe-MaterialStandort des Verbandkastens und, falls vorhanden, des Defibrillatorsjedem Umzug
Standortvollständige Adresse mit Etage für den Rettungsdienstjedem Umzug
StandDatum der Erstellung, setzt der Generator automatischjeder Änderung

Wer Aushang, Ersthelfer und Material nicht selbst nachhalten will, findet auf der Seite zur externen Fachkraft für Arbeitssicherheit, was sie im Büro übernimmt.

Wo der Aushang hängt und wie oft er zu prüfen ist

Bewährt hat sich ein fester Platz neben dem Erste-Hilfe-Material und ein zweiter dort, wo sich Menschen ohnehin aufhalten, etwa in der Teeküche oder am Empfang. Zu prüfen ist er nach jedem Personalwechsel unter den Ersthelfern und nach jedem Umzug.

Was der Generator nicht leistet

  • Er prüft nicht, ob Sie genug Ersthelfer haben. Das rechnet der Ersthelfer-Rechner.
  • Er prüft nicht das Material. Menge und Haltbarkeit überschlägt der Verbandkasten-Rechner.
  • Er ersetzt nicht die Unterweisung. Die Meldekette gehört in die jährliche Unterweisung, damit im Ernstfall niemand überlegen muss.

Den Gesamtzusammenhang erklärt Erste Hilfe im Büro. Wie viele Ersthelfer auf dem Aushang stehen müssen, zeigt der Beitrag zur Anzahl der Ersthelfer und Brandschutzhelfer.

Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Ist ein Aushang gesetzlich vorgeschrieben?

Die DGUV Vorschrift 1 verlangt, dass die erforderlichen Informationen zur Ersten Hilfe bekannt gemacht werden. Ein gut sichtbarer Aushang ist der übliche und einfachste Weg, das zu erfüllen und im Ernstfall nachzuweisen.

Wie oft muss der Aushang aktualisiert werden?

Immer dann, wenn sich etwas ändert: nach jedem Wechsel unter den Ersthelfern, nach einem Umzug und nach einer Änderung beim Standort des Materials. Ein veralteter Aushang mit Namen ausgeschiedener Kollegen fällt bei einer Begehung sofort auf.

Müssen die Namen der Ersthelfer draufstehen?

Sinnvollerweise ja, sonst weiß im Notfall niemand, wen er rufen soll. Die Nennung von Name und Erreichbarkeit im betrieblichen Kontext ist dafür üblich und zulässig.

Brauchen wir auch einen Aushang fürs Homeoffice?

Ein Wandaushang ergibt dort keinen Sinn, die Meldekette schon. Regeln Sie in der Homeoffice-Vereinbarung, wen Beschäftigte informieren, wenn sie sich zu Hause bei der Arbeit verletzen.

Kontakt

Sprechen Sie mit uns.

Merten Precht-Rümenapf
Merten Precht-RümenapfIhr Ansprechpartner und Gründer bei Safety Club
Direkt Termin buchen
Oder schreiben Sie uns