Fachkraft für Arbeitssicherheit für Büros in Hannover und Niedersachsen
Safety Club betreut Büro- und Verwaltungsbetriebe in Niedersachsen mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort, in Hannover ebenso wie in Braunschweig, Göttingen, Oldenburg oder Osnabrück. Die staatliche Aufsicht liegt bei zehn Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern, von denen sechs die Städte dieser Seite betreuen. Bei der VBG sind für diese Städte drei Bezirksverwaltungen zuständig, alle mit Sitz außerhalb Niedersachsens.
Safety Club stellt die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Bürobetriebe in Hannover und Niedersachsen: ein Vertrag, eine Fachkraft aus dem Netzwerk vor Ort und die prüfungssichere Dokumentation im Kundenportal.
- Hannover
- Braunschweig
- Oldenburg
- Osnabrück
- Wolfsburg
- Göttingen
- Salzgitter
- Hildesheim
- Delmenhorst
- Wilhelmshaven
- und weitere Orte
Gewerbeaufsichtsämter und VBG-Bezirksverwaltungen in Niedersachsen
Jedes Staatliche Gewerbeaufsichtsamt hat einen festen Aufsichtsbezirk aus Landkreisen und kreisfreien Städten. Die VBG ordnet dagegen nach Postleitzahl zu. Deshalb kann ein Amt Städte umfassen, die bei der VBG zu verschiedenen Bezirksverwaltungen gehören, wie das Beispiel Oldenburg zeigt.
| Gewerbeaufsichtsamt | Aufsichtsbezirk | Städte und VBG-Bezirksverwaltung |
|---|---|---|
| Hannover | Landeshauptstadt und Region Hannover, Landkreise Diepholz und Nienburg | Hannover: Bezirksverwaltung Bielefeld |
| Braunschweig | Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg, Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel | Braunschweig, Wolfsburg, Salzgitter: Bezirksverwaltung Erfurt |
| Göttingen | Landkreise Göttingen und Northeim | Göttingen: Bezirksverwaltung Erfurt |
| Hildesheim | Landkreise Hildesheim, Hameln-Pyrmont, Holzminden und Schaumburg | Hildesheim: Bezirksverwaltung Bielefeld |
| Oldenburg | Städte Oldenburg, Delmenhorst und Wilhelmshaven, Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch | Oldenburg, Wilhelmshaven: Bezirksverwaltung Bielefeld; Delmenhorst: Bezirksverwaltung Hamburg |
| Osnabrück | Stadt und Landkreis Osnabrück, Grafschaft Bentheim, Altkreis Lingen im Emsland | Osnabrück: Bezirksverwaltung Bielefeld |
Die vier weiteren Ämter in Celle, Cuxhaven, Emden und Lüneburg betreuen die restlichen Landkreise und die Stadt Emden, überwiegend im Norden des Landes. Welche VBG-Bezirksverwaltung für einen Ort außerhalb der Tabelle zuständig ist, zeigt die Postleitzahlsuche auf vbg.de.
Feste Bildschirmplätze bei Versicherern und Verwaltungen in Hannover
Bei Versicherern und in Verwaltungen sitzen viele Beschäftigte Tag für Tag am selben Platz und arbeiten lange am Bildschirm. Kleine Mängel summieren sich dort über Jahre: ein Tisch, der eine Handbreit zu hoch ist, ein Monitor mit dem Fenster im Rücken, ein Stuhl, der sich nicht auf die Person einstellen lässt. Bei der Begehung lohnt es sich deshalb, möglichst viele Plätze einzeln anzusehen, statt nur Stichproben zu nehmen.
Zeigt die Angebotsvorsorge, dass die Alltagsbrille für die Bildschirmarbeit nicht geeignet ist und eine spezielle Sehhilfe gebraucht wird, stellt der Arbeitgeber diese im erforderlichen Umfang zur Verfügung. Die Voraussetzungen stehen in Bildschirmbrille: Wann der Arbeitgeber zahlt.
Landesbehörden und Kommunen in Niedersachsen: eigene Unfallversicherungsträger
Hannover ist Sitz der Landesregierung und vieler Landesbehörden. Verwaltungen und Betriebe des Landes sind bei der Landesunfallkasse Niedersachsen versichert. Kommunale Verwaltungen gehören je nach Gebiet zum Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover, zum Braunschweigischen Gemeinde-Unfallversicherungsverband oder zum Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg. Welcher Träger im Einzelfall zuständig ist, bestätigt im Zweifel der Träger selbst.
An der Betreuungspflicht ändert der Träger wenig. Das Arbeitssicherheitsgesetz verlangt für Verwaltungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden einen gleichwertigen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutz (§ 16 ASiG). Unfallverhütungsvorschriften und Ansprechpartner stellt dann der jeweilige öffentliche Unfallversicherungsträger.
Niedersächsische Verbände und Forschungseinrichtungen mit Außenstellen
Verbände, Kammern und forschungsnahe Einrichtungen haben oft eine Geschäftsstelle in Hannover und kleinere Büros in Braunschweig, Göttingen, Oldenburg oder Osnabrück. Jede Außenstelle braucht eine eigene Gefährdungsbeurteilung und eine Erste-Hilfe-Organisation, die vor Ort funktioniert. Allgemeine Themen der Unterweisung lassen sich für alle Standorte gemeinsam behandeln. Fluchtwege und Ansprechpartner vor Ort gehören dagegen in eine Unterweisung je Standort.
Passend dazu
- Arbeitssicherheit für Versicherungen: Feste Bildschirmplätze, Kundengespräche und Außendienst.
- Arbeitssicherheit für Verbände und Vereine: Geschäftsstellen, Ehrenamt und Veranstaltungen.
- Erste Hilfe im Büro: Ersthelfer, Material und Meldekette für jeden Standort.
- Verbandkasten-Rechner: Welcher Verbandkasten zu Ihrer Beschäftigtenzahl passt.
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Umfang der Betreuung für Büros mit einem oder mehreren Standorten.
Rechtsgrundlagen
Häufige Fragen
Ist das Gewerbeaufsichtsamt Hannover auch für Hildesheim zuständig?
Nein. Hildesheim hat ein eigenes Staatliches Gewerbeaufsichtsamt, das außerdem die Landkreise Hameln-Pyrmont, Holzminden und Schaumburg betreut. Das Amt in Hannover ist für die Landeshauptstadt, die übrige Region Hannover und die Landkreise Diepholz und Nienburg zuständig.
Welche VBG-Bezirksverwaltung ist für ein Büro in Braunschweig zuständig?
Die Bezirksverwaltung Erfurt. Die VBG ordnet nach Postleitzahl zu, und Braunschweig gehört wie Wolfsburg, Salzgitter und Göttingen zu Erfurt. Die Bezirksverwaltung Bielefeld betreut Hannover, Hildesheim, Oldenburg, Osnabrück und Wilhelmshaven, die Bezirksverwaltung Hamburg Delmenhorst. An Ihren Pflichten ändert die Zuordnung nichts.
Unsere Außenstelle in Göttingen hat sechs Beschäftigte. Brauchen wir dort einen eigenen Ersthelfer?
Ja. Erste Hilfe muss an jedem Standort sichergestellt sein, und bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ist mindestens ein Ersthelfer nötig. Damit Urlaub oder Krankheit keine Lücke reißen, sind zwei ausgebildete Personen sinnvoll. Ins Büro gehören außerdem ein Verbandkasten und ein Aushang mit Notruf und Namen.
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Start der Betreuung vor Ort
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Prüfungssichere Dokumentation im Portal
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