Fachkraft für Arbeitssicherheit für Büros im Rheinland
Safety Club stellt Büro- und Verwaltungsbetrieben zwischen Aachen, Köln, Bonn und Düsseldorf eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie kommt für Begehung, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung in den Betrieb. Im Rheinland teilen sich zwei Bezirksregierungen und zwei VBG-Bezirksverwaltungen die Aufsicht, und ihre Grenzen decken sich nicht.
Safety Club stellt die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Bürobetriebe im Rheinland: ein Vertrag, eine Fachkraft aus dem Netzwerk vor Ort und die prüfungssichere Dokumentation im Kundenportal.
- Köln
- Düsseldorf
- Bonn
- Mönchengladbach
- Aachen
- Krefeld
- Neuss
- Leverkusen
- Solingen
- Remscheid
- und weitere Orte
Arbeitsschutzbehörden und VBG im Rheinland nach Städten
In Nordrhein-Westfalen liegt der staatliche Arbeitsschutz bei den Bezirksregierungen, genauer bei deren Arbeitsschutzdezernaten. Im Rheinland sind das die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf. Die VBG ordnet Betriebe dagegen nach der Postleitzahl ihren Bezirksverwaltungen zu. Deshalb gehören Solingen und Remscheid zu einer anderen Bezirksverwaltung als Düsseldorf, Mönchengladbach, Krefeld und Neuss, obwohl alle sechs Städte im Regierungsbezirk Düsseldorf liegen.
| Staatliche Arbeitsschutzbehörde | Städte | VBG-Bezirksverwaltung |
|---|---|---|
| Bezirksregierung Köln | Köln, Bonn, Aachen, Leverkusen | Bergisch Gladbach |
| Bezirksregierung Düsseldorf | Düsseldorf, Mönchengladbach, Krefeld, Neuss | Duisburg |
| Bezirksregierung Düsseldorf | Solingen, Remscheid | Bergisch Gladbach |
Jede Bezirksregierung hat drei Arbeitsschutzdezernate, die nach Branchen aufgeteilt sind. Welches für einen Betrieb zuständig ist, hängt also von seiner Branche ab. Laut Landesarbeitsministerium betreut das Dezernat 57 Logistik, Nahrungsmittel und Verwaltung. Staatliche Aufsicht und VBG sind getrennte Stellen mit eigenem Prüfauftrag: Die Bezirksregierung achtet etwa auf Arbeitsschutzgesetz und Arbeitszeitgesetz, die VBG auf ihre Unfallverhütungsvorschriften. Womit Sie bei einem Termin der Berufsgenossenschaft rechnen müssen, zeigt 5 Fragen der Berufsgenossenschaft bei Begehung.
Agenturen in Düsseldorf und Köln: Unterweisung im Takt der Einstellungen
Werbe- und Kreativagenturen stellen häufig und kurzfristig ein: Juniorkräfte, Praktikanten, Werkstudierende für ein Semester. Nach § 12 ArbSchG ist bei der Einstellung und vor Aufnahme der Tätigkeit zu unterweisen. Kommen jeden Monat neue Leute dazu, reicht dafür ein jährlicher Sammeltermin nicht. Praktisch lösen lässt sich das mit einem festen Block am ersten Arbeitstag: Fluchtweg, Sammelstelle, Ersthelfer und die Einstellung des eigenen Arbeitsplatzes, dokumentiert per Unterschrift oder digital.
In Agenturen mit vielen Teilzeitkräften wird die Schwelle von 20 Beschäftigten leicht übersehen. Teilzeitkräfte zählen für die Schwelle von 20 anteilig: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 mit 0,75. Eine Agentur mit 17 Vollzeitstellen und acht Werkstudierenden mit je 20 Wochenstunden kommt so auf 21. Sie braucht damit einen Arbeitsschutzausschuss, der einmal im Kalendervierteljahr tagt (§ 11 ASiG). Die Sitzungstermine verteilt der ASA-Terminplaner über das Jahr.
Versicherer und Medienhäuser in Köln: große Häuser, eigene Technik
In den großen Innendienstgebäuden der Versicherer gelten alle Schwellen der Betreuung gleichzeitig, vom Arbeitsschutzausschuss bis zu den Sicherheitsbeauftragten, die ab 50 Beschäftigten im Büro vorgeschrieben sind (§ 22 SGB VII, seit dem 29. Mai 2026). Arbeiten viele im Homeoffice, sollten Sie die Zahl der Ersthelfer und Brandschutzhelfer prüfen: Gezählt wird, wer tatsächlich im Haus ist, und freitags sind das andere Zahlen als dienstags.
Neben den Redaktionen betreiben Medienhäuser Regieräume, Studios und Schnittplätze, teils auch eigene Serverräume. Technik, die zu Drehs mitgeht, etwa Kameras, Leuchten und Kabeltrommeln, wird stärker beansprucht als Geräte, die nur im Büro stehen. Die Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 legt der Betrieb in der Gefährdungsbeurteilung fest, und für solche Geräte fallen sie meist kürzer aus. Passende Abstände ermittelt der Prüffristen-Rechner.
Bonner Verbände mit zweitem Büro in Berlin
In Bonn haben viele Verbände und international tätige Organisationen ihren Sitz. Unterhält ein Bonner Verband zusätzlich ein Büro in Berlin, sind das für den Arbeitsschutz zwei Arbeitsstätten in zwei Bundesländern. Für die Geschäftsstelle in Bonn ist die Bezirksregierung Köln zuständig, für das Berliner Büro das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi). Maßgeblich ist jeweils der Ort der Betriebsstätte.
Jede Arbeitsstätte braucht ihre eigene Gefährdungsbeurteilung, eigene Ersthelfer und einen eigenen Aushang mit Notrufnummern und Ansprechpartnern (dazu Aushangpflichten im Büro). Die Fachkraft begeht deshalb jeden Standort für sich, auch wenn beide unter einen Betreuungsvertrag fallen.
Passend dazu
- Arbeitssicherheit für Werbe- und Kreativagenturen: Neuzugänge, Desk-Sharing und Drehtage aus Sicht der Gefährdungsbeurteilung.
- Arbeitssicherheit für Versicherungen: Innendienst, Außendienst und Schadenbesichtigungen.
- Arbeitssicherheit für Verbände und Vereine: Geschäftsstellen, Gremiensitzungen und Ehrenamtliche.
- Unterweisungs-Fristenrechner: Wann die nächste Unterweisung für jede Person fällig ist.
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Leistungsumfang der Betreuung und Berechnung der Einsatzstunden.
Rechtsgrundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), gesetzliche Unfallversicherung
- DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
Häufige Fragen
Warum gehören Solingen und Remscheid bei der VBG zu Bergisch Gladbach?
Die VBG ordnet Standorte nach der Postleitzahl ihren Bezirksverwaltungen zu und richtet sich dabei nicht nach den Regierungsbezirken des Landes. Die beiden bergischen Städte betreut deshalb die Bezirksverwaltung Bergisch Gladbach, auf staatlicher Seite bleibt die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Welche Bezirksverwaltung für eine bestimmte Adresse gilt, zeigt die Standortsuche der VBG.
Unsere Düsseldorfer Agentur beschäftigt laufend Praktikanten, manche unter 18. Wie oft müssen wir unterweisen?
Jede Person wird vor Arbeitsbeginn unterwiesen, Erwachsene danach mindestens einmal jährlich (DGUV Vorschrift 1). Jugendliche unter 18 müssen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz mindestens halbjährlich erneut unterwiesen werden (§ 29 JArbSchG). Die übrigen Regeln für Schülerpraktika fasst Jugendliche, Azubis und Praktikanten im Büro zusammen.
Gilt für einen Bonner Wirtschaftsverband dieselbe Betreuungsgruppe wie für eine Kölner Versicherung?
Ja. Versicherungen (WZ 65.1) sowie Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände und Berufsorganisationen (WZ 94.1) gehören beide zur Betreuungsgruppe III. Ab mehr als 20 Beschäftigten bedeutet das 0,5 Stunden Grundbetreuung pro Beschäftigtem und Jahr, gemeinsam für Fachkraft und Betriebsarzt, je Seite mindestens 20 Prozent. Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung, die sich nach Anlässen wie Umzügen oder Umbauten richtet.
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