Fachkraft für Arbeitssicherheit für Büros in Berlin und Ostdeutschland
Safety Club betreut Büro- und Verwaltungsbetriebe in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort. Die Pflichten sind überall dieselben, die zuständigen Stellen nicht: sechs Länder mit sechs Arbeitsschutzbehörden und vier VBG-Bezirksverwaltungen.
Safety Club stellt die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Bürobetriebe in Berlin und Ostdeutschland: ein Vertrag, eine Fachkraft aus dem Netzwerk vor Ort und die prüfungssichere Dokumentation im Kundenportal.
- Berlin
- Leipzig
- Dresden
- Chemnitz
- Potsdam
- Halle (Saale)
- Magdeburg
- Erfurt
- Rostock
- Jena
- und weitere Orte
Wer in welchem Land zuständig ist
Neben der Berufsgenossenschaft überwacht in jedem Land eine staatliche Arbeitsschutzbehörde die Betriebe. Welche VBG-Bezirksverwaltung zuständig ist, entscheidet die Postleitzahl Ihres Standorts, nicht das Bundesland.
| Land | Staatliche Arbeitsschutzbehörde | VBG-Bezirksverwaltung für |
|---|---|---|
| Berlin | Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) | Berlin: Bezirksverwaltung Berlin |
| Brandenburg | Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), Abteilung Arbeitsschutz in Potsdam | Potsdam: Bezirksverwaltung Berlin |
| Sachsen | Landesdirektion Sachsen, Abteilung Arbeitsschutz | Leipzig, Dresden, Chemnitz: Bezirksverwaltung Dresden |
| Sachsen-Anhalt | Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Arbeitsschutz | Halle (Saale), Magdeburg: Bezirksverwaltung Erfurt |
| Thüringen | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Abteilung Arbeitsschutz | Erfurt, Jena: Bezirksverwaltung Erfurt |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesamt für Gesundheit und Soziales, Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit | Rostock: Bezirksverwaltung Hamburg |
Beide Seiten arbeiten unabhängig voneinander und dürfen Betriebe besichtigen. Die Landesbehörde überwacht die staatlichen Vorschriften wie Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und Arbeitszeitgesetz, die Berufsgenossenschaft ihre Unfallverhütungsvorschriften wie die DGUV Vorschrift 2. Was zu tun ist, wenn Post kommt, steht in Brief von der Berufsgenossenschaft.
Was Büros in Berlin typischerweise betrifft
Startups und Agenturen wachsen schnell und übersehen dabei regelmäßig die Schwelle von mehr als 20 Beschäftigten. Ab dann ist ein Arbeitsschutzausschuss einzurichten, der einmal im Kalendervierteljahr tagt. Wie eine Sitzung abläuft, steht in ASA-Sitzung: Teilnehmer, Tagesordnung und Protokoll.
Viele Teams arbeiten auf Englisch. Eine Unterweisung erfüllt ihren Zweck nur, wenn alle sie verstehen, in internationalen Teams also oft auf Englisch. Ob sie online laufen darf, klärt Online-Unterweisung und Homeoffice.
Verbände und Organisationen im Umfeld von Politik und Verwaltung arbeiten oft mit wechselnden Projektkräften und Ehrenamtlichen. Die Unterweisungspflicht gilt unabhängig davon, wie lange jemand beschäftigt ist.
Wer im Coworking-Space arbeitet, bleibt für die Gefährdungsbeurteilung der eigenen Beschäftigten verantwortlich. Fluchtwege, Erste Hilfe und Brandschutz sind mit dem Betreiber abzustimmen, weil dort mehrere Arbeitgeber an derselben Stelle arbeiten (§ 8 ArbSchG).
Mehrere Standorte in der Region
Ein Büro in Berlin und eines in Leipzig bedeutet zwei Bezirksverwaltungen und zwei Landesbehörden. Die Gefährdungsbeurteilung wird je Standort erstellt, weil sich Räume und Wege unterscheiden. Vertrag und Ansprechpartner bleiben einer, die Begehung übernimmt jeweils eine Fachkraft aus der Nähe des Standorts.
Passend dazu
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Leistungsumfang, die drei Betreuungsmodelle und wie sich der Stundenumfang berechnet.
- Arbeitssicherheit für Software und Tech: Was in der Gefährdungsbeurteilung von Softwareunternehmen zählt.
- Arbeitssicherheit für Werbe- und Kreativagenturen: Projektspitzen, Freelancer im Team und offene Büroflächen.
- Arbeitssicherheit für Verbände und Vereine: Ehrenamtliche, Projektkräfte und Veranstaltungen.
- Pflichten-Schnellcheck: Welche Pflichten bei Ihrer Beschäftigtenzahl greifen.
Rechtsgrundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
Häufige Fragen
Welche Behörde kontrolliert den Arbeitsschutz in Berlin?
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi). Es besichtigt Arbeitsstätten, prüft unter anderem die Einhaltung der Arbeitszeitregeln und arbeitet unabhängig von der Berufsgenossenschaft.
Ist die VBG-Bezirksverwaltung Berlin auch für Potsdam zuständig?
Ja, für Potsdam ist die Bezirksverwaltung Berlin zuständig. Für andere Orte in Brandenburg entscheidet die Postleitzahl, die VBG nennt die Zuständigkeit über ihre Standortsuche.
Wir sind ein Berliner Startup mit 25 Beschäftigten. Was kommt auf uns zu?
Mehr als 20 Beschäftigten kommt zur Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Erste-Hilfe-Organisation der Arbeitsschutzausschuss mit einer Sitzung je Quartal dazu. Bis 50 Beschäftigte ist das Unternehmermodell noch zulässig, ab 50 kommen Sicherheitsbeauftragte dazu.
Andere Regionen
In 4 Schritten zur sorgenfreien Arbeitssicherheit
Ein einfacher Weg vom ersten Gespräch zur prüfungssicheren Dokumentation.
Kostenloses Erstgespräch
Wir klären, was Pflicht ist, was Sie nicht brauchen und was wir liefern. Klarheit ab Tag 1.
Vertrag unterschrieben
Ein Vertrag, marktgeprüfter Festpreis, direkte Buchung. Vom Erstkontakt bis zur Unterschrift: maximal fünf Werktage.
Start der Betreuung vor Ort
Ihre Fachkraft kommt zur Begehung, erstellt die Gefährdungsbeurteilung und prüft: Was ist da, was fehlt?
Prüfungssichere Dokumentation im Portal
Alle Nachweise liegen digital im Kundenportal: vollständig, aktuell, teilbar.
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