Arbeitssicherheit für Software und Tech
Softwarehäuser und IT-Dienstleister arbeiten fast nur am Bildschirm, verteilt auf Büro, Wohnung und Kundenstandort. Die Pflichten aus Arbeitsschutzgesetz, ASiG und DGUV Vorschrift 2 sind dieselben wie in jedem anderen Bürobetrieb. Anders ist, wo gearbeitet wird: Ein großer Teil der Arbeit findet außerhalb der Räume statt, die eine Fachkraft bei der Begehung zu sehen bekommt.
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Software und Tech: Arbeitsschutz für Teams, die selten im Büro sind
Kaum eine Bürobranche arbeitet so viel von zu Hause wie Software und Tech. Die Gefährdungsbeurteilung muss deshalb dort ansetzen, wo die Arbeit geleistet wird. Für viele Beschäftigte ist das an den meisten Tagen der Schreibtisch in der eigenen Wohnung.
Rechtlich kommt es darauf an, wie das Arbeiten zu Hause vereinbart ist. Ein Telearbeitsplatz im Sinne der Arbeitsstättenverordnung entsteht erst, wenn der Arbeitgeber ihn im Privatbereich fest eingerichtet und mit den Beschäftigten Wochenarbeitszeit und Dauer festgelegt hat (§ 2 Abs. 7 ArbStättV). Die in IT-Firmen verbreitete Regelung, nach der jede und jeder frei zwischen Büro und Küchentisch wählt, ist mobile Arbeit. Für sie gilt die Arbeitsstättenverordnung nicht, das Arbeitsschutzgesetz dagegen vollständig. Wie die Beurteilung in beiden Fällen aussieht, beschreibt Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice und bei Telearbeit.
Seit 2021 sind Beschäftigte, die im eigenen Haushalt arbeiten, im gleichen Umfang gesetzlich unfallversichert wie auf dem Firmengelände. An Homeoffice-Tagen ist auch der Weg versichert, um Kinder zur Kita oder Tagespflege zu bringen und wieder abzuholen (§ 8 SGB VII).
IT- und Softwarebetriebe: Träger, WZ-Code und Schwellen
| Merkmal | Software und Tech |
|---|---|
| Unfallversicherungsträger | In der Regel die VBG, deren Satzung Softwareberatung, -entwicklung und -erstellung, Rechenzentren und Internetdienstleistende nennt. Betriebe, die IT-Geräte herstellen oder Anlagen installieren, können bei der BG ETEM versichert sein. Maßgeblich ist der Mitgliedsbescheid. |
| Wirtschaftszweig | WZ 62 IT-Dienstleistungen, WZ 58.2 Verlegen von Software |
| Betreuungsgruppe nach DGUV Vorschrift 2 | III für beide: 0,5 Stunden Grundbetreuung pro Beschäftigtem und Jahr, gemeinsam für Fachkraft und Betriebsarzt, je Seite mindestens 20 Prozent. Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung. |
| Ab dem ersten Beschäftigten | Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Erste-Hilfe-Organisation, Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt |
| Bis 20 Beschäftigte | Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2 ohne feste Einsatzzeiten |
| Mehr als 20 Beschäftigte | Arbeitsschutzausschuss, Sitzung je Kalendervierteljahr (§ 11 ASiG) |
| Bis 50 Beschäftigte | Unternehmermodell als Alternative zulässig. Mehr als 50: Regelbetreuung. |
| Ab 50 Beschäftigten im Büro | Sicherheitsbeauftragte (§ 22 SGB VII, seit dem 29. Mai 2026) |
| Bildschirmarbeit | Angebotsvorsorge beim Betriebsarzt, einschließlich des Angebots einer Untersuchung der Augen und des Sehvermögens (ArbMedVV) |
Für die Schwellen zählen alle Beschäftigten, auch diejenigen, die ausschließlich im Homeoffice oder mobil arbeiten. Teilzeitkräfte zählen für die Schwelle von 20 anteilig: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 mit 0,75. Werkstudierende, die im Semester höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, gehen also mit 0,5 in die Rechnung ein.
Worauf die Gefährdungsbeurteilung in Software und Tech achtet
- Homeoffice als regulärer Arbeitsplatztyp. Wenn die halbe Belegschaft die halbe Zeit zu Hause arbeitet, ist das kein Sonderfall mehr. Der Teil zur Telearbeit gehört mit demselben Rang in die Beurteilung wie der Büroarbeitsplatz.
- Serverraum und Technikflächen. Elektrische Betriebsmittel, Wärmelast, Brandlast und die Frage, wer dort allein arbeitet und wie ein Notfall bemerkt würde.
- Rufbereitschaft und Erreichbarkeit. Bereitschaftsdienste und Deployments außerhalb der Regelarbeitszeit berühren Ruhezeiten und psychische Belastung. Die Ruhezeit von grundsätzlich elf Stunden gilt auch dann.
- Schnelles Wachstum. IT-Betriebe überschreiten die Schwelle von mehr als 20 Beschäftigten oft unbemerkt. Ab dann ist ein Arbeitsschutzausschuss einzurichten.
Ergibt die Vorsorge, dass eine normale Brille für die Arbeit am Bildschirm nicht ausreicht, stellt der Arbeitgeber eine spezielle Sehhilfe zur Verfügung. Einzelheiten stehen in Bildschirmbrille: Wann der Arbeitgeber zahlt.
Begehung im IT-Büro: was die Fachkraft vorfindet
Im Büro selbst fällt meist wenig auf, die Arbeitsplätze sind neu und gut ausgestattet. Auffällig wird es an zwei anderen Stellen. Erstens im Serverraum: Kabelführung, Zugang, Brandlast und Alleinarbeit. Zweitens im Homeoffice, das bei der Begehung schlicht nicht vorkommt, obwohl dort ein erheblicher Teil der Arbeitszeit anfällt. Wer nur das Büro begeht, hat den größeren Teil der Bildschirmarbeit nicht erfasst.
Unterweisung für Entwicklungs- und Supportteams
Daraus folgt ein eigener Homeoffice-Block: ergonomische Einrichtung mit den Mitteln, die zu Hause vorhanden sind, Pausenregelung und der Meldeweg bei einem Unfall in der häuslichen Arbeitsumgebung. Bei Rufbereitschaft kommt die Abgrenzung von Arbeitszeit und Ruhezeit dazu. Für den Serverraum wird gesondert unterwiesen, wer ihn betritt.
Für verteilte Teams ist eine Online-Unterweisung zulässig, wenn Rückfragen möglich sind und das Verständnis geprüft wird. Näheres steht in Online-Unterweisung und Homeoffice. Den Teil zum Serverraum hält besser jemand vor Ort ab.
Passend dazu
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Leistungsumfang, Betreuungsmodelle und wie sich die Stunden für Ihre Teamgröße berechnen.
- Arbeitsschutz bei der Neugründung: Was ein Start-up ab dem ersten Arbeitsvertrag erledigen muss.
- Arbeitssicherheit für Rechenzentren und Hosting: Für Betriebe, deren Serverraum mehr ist als ein Nebenraum.
- Arbeitsschutzausschuss (ASA): Pflicht ab wann?: Was nach der Schwelle von mehr als 20 Beschäftigten zu tun ist.
- Einsatzzeiten-Rechner: Die Grundbetreuung in Betreuungsgruppe III, gerechnet auf Ihre Beschäftigtenzahl.
- Bildschirmarbeitsplatz richtig einrichten: Tisch, Stuhl, Monitor und Licht, im Büro wie zu Hause.
Rechtsgrundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), gesetzliche Unfallversicherung
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Häufige Fragen
Bei welcher Berufsgenossenschaft sind Softwarefirmen versichert?
In der Regel bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Die Satzung der VBG nennt Softwareberatung, -entwicklung und -erstellung ausdrücklich, ebenso Rechenzentren und Internetdienstleistende. Wer IT-Geräte herstellt oder Anlagen installiert, kann bei der BG ETEM versichert sein. Den Ausschlag gibt der Mitgliedsbescheid Ihres Betriebs.
Muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Homeoffice-Plätze besuchen?
Nein. Die Wohnung darf sie nur mit Einverständnis der Beschäftigten betreten, und für die Beurteilung ist das in aller Regel auch nicht nötig. Üblich ist eine kurze Checkliste zu Tisch, Stuhl, Bildschirm, Licht und Kabeln, die die Beschäftigten selbst ausfüllen. Die Fachkraft wertet sie aus und fragt bei auffälligen Antworten nach.
Wie viele Ersthelfer braucht ein IT-Büro, in dem die Belegschaft nur an einzelnen Tagen vor Ort ist?
Die Zahl richtet sich nach den anwesenden Versicherten (§ 26 DGUV Vorschrift 1): bei 2 bis 20 Anwesenden mindestens ein Ersthelfer, darüber in Verwaltungsbetrieben 5 Prozent. In hybriden Teams heißt das, die Ersthelfer so auf die Bürotage zu verteilen, dass an jedem Tag genug von ihnen im Haus sind. Der Ersthelfer-Rechner rechnet das für Ihre Zahlen aus.
Andere Betriebsarten
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Start der Betreuung vor Ort
Ihre Fachkraft kommt zur Begehung, erstellt die Gefährdungsbeurteilung und prüft: Was ist da, was fehlt?
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Alle Nachweise liegen digital im Kundenportal: vollständig, aktuell, teilbar.
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