Branchen

Arbeitssicherheit für Software und Tech

Softwarehäuser und IT-Dienstleister arbeiten fast nur am Bildschirm, verteilt auf Büro, Wohnung und Kundenstandort. Die Pflichten aus Arbeitsschutzgesetz, ASiG und DGUV Vorschrift 2 sind dieselben wie in jedem anderen Bürobetrieb. Anders ist, wo gearbeitet wird: Ein großer Teil der Arbeit findet außerhalb der Räume statt, die eine Fachkraft bei der Begehung zu sehen bekommt.

  • Software & Tech

Software und Tech: Arbeitsschutz für Teams, die selten im Büro sind

Kaum eine Bürobranche arbeitet so viel von zu Hause wie Software und Tech. Die Gefährdungsbeurteilung muss deshalb dort ansetzen, wo die Arbeit geleistet wird. Für viele Beschäftigte ist das an den meisten Tagen der Schreibtisch in der eigenen Wohnung.

Rechtlich kommt es darauf an, wie das Arbeiten zu Hause vereinbart ist. Ein Telearbeitsplatz im Sinne der Arbeitsstättenverordnung entsteht erst, wenn der Arbeitgeber ihn im Privatbereich fest eingerichtet und mit den Beschäftigten Wochenarbeitszeit und Dauer festgelegt hat (§ 2 Abs. 7 ArbStättV). Die in IT-Firmen verbreitete Regelung, nach der jede und jeder frei zwischen Büro und Küchentisch wählt, ist mobile Arbeit. Für sie gilt die Arbeitsstättenverordnung nicht, das Arbeitsschutzgesetz dagegen vollständig. Wie die Beurteilung in beiden Fällen aussieht, beschreibt Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice und bei Telearbeit.

Seit 2021 sind Beschäftigte, die im eigenen Haushalt arbeiten, im gleichen Umfang gesetzlich unfallversichert wie auf dem Firmengelände. An Homeoffice-Tagen ist auch der Weg versichert, um Kinder zur Kita oder Tagespflege zu bringen und wieder abzuholen (§ 8 SGB VII).

IT- und Softwarebetriebe: Träger, WZ-Code und Schwellen

MerkmalSoftware und Tech
UnfallversicherungsträgerIn der Regel die VBG, deren Satzung Softwareberatung, -entwicklung und -erstellung, Rechenzentren und Internetdienstleistende nennt. Betriebe, die IT-Geräte herstellen oder Anlagen installieren, können bei der BG ETEM versichert sein. Maßgeblich ist der Mitgliedsbescheid.
WirtschaftszweigWZ 62 IT-Dienstleistungen, WZ 58.2 Verlegen von Software
Betreuungsgruppe nach DGUV Vorschrift 2III für beide: 0,5 Stunden Grundbetreuung pro Beschäftigtem und Jahr, gemeinsam für Fachkraft und Betriebsarzt, je Seite mindestens 20 Prozent. Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung.
Ab dem ersten BeschäftigtenGefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Erste-Hilfe-Organisation, Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
Bis 20 BeschäftigteAnlage 1 der DGUV Vorschrift 2 ohne feste Einsatzzeiten
Mehr als 20 BeschäftigteArbeitsschutzausschuss, Sitzung je Kalendervierteljahr (§ 11 ASiG)
Bis 50 BeschäftigteUnternehmermodell als Alternative zulässig. Mehr als 50: Regelbetreuung.
Ab 50 Beschäftigten im BüroSicherheitsbeauftragte (§ 22 SGB VII, seit dem 29. Mai 2026)
BildschirmarbeitAngebotsvorsorge beim Betriebsarzt, einschließlich des Angebots einer Untersuchung der Augen und des Sehvermögens (ArbMedVV)

Für die Schwellen zählen alle Beschäftigten, auch diejenigen, die ausschließlich im Homeoffice oder mobil arbeiten. Teilzeitkräfte zählen für die Schwelle von 20 anteilig: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 mit 0,75. Werkstudierende, die im Semester höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, gehen also mit 0,5 in die Rechnung ein.

Worauf die Gefährdungsbeurteilung in Software und Tech achtet

  • Homeoffice als regulärer Arbeitsplatztyp. Wenn die halbe Belegschaft die halbe Zeit zu Hause arbeitet, ist das kein Sonderfall mehr. Der Teil zur Telearbeit gehört mit demselben Rang in die Beurteilung wie der Büroarbeitsplatz.
  • Serverraum und Technikflächen. Elektrische Betriebsmittel, Wärmelast, Brandlast und die Frage, wer dort allein arbeitet und wie ein Notfall bemerkt würde.
  • Rufbereitschaft und Erreichbarkeit. Bereitschaftsdienste und Deployments außerhalb der Regelarbeitszeit berühren Ruhezeiten und psychische Belastung. Die Ruhezeit von grundsätzlich elf Stunden gilt auch dann.
  • Schnelles Wachstum. IT-Betriebe überschreiten die Schwelle von mehr als 20 Beschäftigten oft unbemerkt. Ab dann ist ein Arbeitsschutzausschuss einzurichten.

Ergibt die Vorsorge, dass eine normale Brille für die Arbeit am Bildschirm nicht ausreicht, stellt der Arbeitgeber eine spezielle Sehhilfe zur Verfügung. Einzelheiten stehen in Bildschirmbrille: Wann der Arbeitgeber zahlt.

Begehung im IT-Büro: was die Fachkraft vorfindet

Im Büro selbst fällt meist wenig auf, die Arbeitsplätze sind neu und gut ausgestattet. Auffällig wird es an zwei anderen Stellen. Erstens im Serverraum: Kabelführung, Zugang, Brandlast und Alleinarbeit. Zweitens im Homeoffice, das bei der Begehung schlicht nicht vorkommt, obwohl dort ein erheblicher Teil der Arbeitszeit anfällt. Wer nur das Büro begeht, hat den größeren Teil der Bildschirmarbeit nicht erfasst.

Unterweisung für Entwicklungs- und Supportteams

Daraus folgt ein eigener Homeoffice-Block: ergonomische Einrichtung mit den Mitteln, die zu Hause vorhanden sind, Pausenregelung und der Meldeweg bei einem Unfall in der häuslichen Arbeitsumgebung. Bei Rufbereitschaft kommt die Abgrenzung von Arbeitszeit und Ruhezeit dazu. Für den Serverraum wird gesondert unterwiesen, wer ihn betritt.

Für verteilte Teams ist eine Online-Unterweisung zulässig, wenn Rückfragen möglich sind und das Verständnis geprüft wird. Näheres steht in Online-Unterweisung und Homeoffice. Den Teil zum Serverraum hält besser jemand vor Ort ab.

Passend dazu

Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Bei welcher Berufsgenossenschaft sind Softwarefirmen versichert?

In der Regel bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Die Satzung der VBG nennt Softwareberatung, -entwicklung und -erstellung ausdrücklich, ebenso Rechenzentren und Internetdienstleistende. Wer IT-Geräte herstellt oder Anlagen installiert, kann bei der BG ETEM versichert sein. Den Ausschlag gibt der Mitgliedsbescheid Ihres Betriebs.

Muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Homeoffice-Plätze besuchen?

Nein. Die Wohnung darf sie nur mit Einverständnis der Beschäftigten betreten, und für die Beurteilung ist das in aller Regel auch nicht nötig. Üblich ist eine kurze Checkliste zu Tisch, Stuhl, Bildschirm, Licht und Kabeln, die die Beschäftigten selbst ausfüllen. Die Fachkraft wertet sie aus und fragt bei auffälligen Antworten nach.

Wie viele Ersthelfer braucht ein IT-Büro, in dem die Belegschaft nur an einzelnen Tagen vor Ort ist?

Die Zahl richtet sich nach den anwesenden Versicherten (§ 26 DGUV Vorschrift 1): bei 2 bis 20 Anwesenden mindestens ein Ersthelfer, darüber in Verwaltungsbetrieben 5 Prozent. In hybriden Teams heißt das, die Ersthelfer so auf die Bürotage zu verteilen, dass an jedem Tag genug von ihnen im Haus sind. Der Ersthelfer-Rechner rechnet das für Ihre Zahlen aus.

Ablauf

In 4 Schritten zur sorgenfreien Arbeitssicherheit

Ein einfacher Weg vom ersten Gespräch zur prüfungssicheren Dokumentation.

Jetzt beraten lassen
1
Woche 0

Kostenloses Erstgespräch

Wir klären, was Pflicht ist, was Sie nicht brauchen und was wir liefern. Klarheit ab Tag 1.

2
Maximal fünf Werktage

Vertrag unterschrieben

Ein Vertrag, marktgeprüfter Festpreis, direkte Buchung. Vom Erstkontakt bis zur Unterschrift: maximal fünf Werktage.

3
Innerhalb von zehn Werktagen

Start der Betreuung vor Ort

Ihre Fachkraft kommt zur Begehung, erstellt die Gefährdungsbeurteilung und prüft: Was ist da, was fehlt?

4
Laufend

Prüfungssichere Dokumentation im Portal

Alle Nachweise liegen digital im Kundenportal: vollständig, aktuell, teilbar.

Kontakt

Sprechen Sie mit uns.

Merten Precht-Rümenapf
Merten Precht-RümenapfIhr Ansprechpartner und Gründer bei Safety Club
Direkt Termin buchen
Oder schreiben Sie uns