Arbeitssicherheit für Unternehmensberatung
In einer Unternehmensberatung entsteht die meiste Arbeit außerhalb des eigenen Büros. Die Pflichten nach Arbeitsschutzgesetz, ASiG und DGUV Vorschrift 2 bleiben trotzdem beim Arbeitgeber. Die Gefährdungsbeurteilung muss deshalb auch Orte erfassen, die Ihnen nicht gehören.
- Unternehmensberatung
Wechselnde Einsatzorte: der Arbeitsplatz in der Unternehmensberatung
Beraterinnen und Berater arbeiten selten lange am selben Platz. Ein großer Teil ihrer Arbeitszeit fällt beim Kunden, im Zug, im Hotel und im Homeoffice an, und keiner dieser Orte kommt bei einer Begehung des eigenen Büros vor.
Für die Arbeit beim Kunden regelt das Arbeitsschutzgesetz die Zusammenarbeit beider Arbeitgeber. Sind Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, müssen sich die Arbeitgeber gegenseitig über Gefahren unterrichten und Schutzmaßnahmen abstimmen (§ 8 Abs. 1 ArbSchG). Der Kunde muss sich zudem vergewissern, dass Ihre Beraterinnen und Berater in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben (§ 8 Abs. 2 ArbSchG). Oft genügt dafür eine Seite in der Projektvereinbarung: Ansprechperson vor Ort, Notrufnummern, Fluchtwege, Hausordnung und Zutritt zu Produktion oder Labor nur nach Einweisung.
Bei Projekten im Ausland kommt eine Pflicht hinzu. Für Tätigkeiten in den Tropen und Subtropen und bei sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen schreibt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Pflichtvorsorge vor (ArbMedVV, Anhang Teil 4). Der Arbeitgeber veranlasst sie vor Aufnahme der Tätigkeit, also vor der Abreise (§ 4 ArbMedVV).
Unternehmensberatungen: Einordnung nach DGUV Vorschrift 2 und Unfallversicherung
| Aspekt | Unternehmensberatung |
|---|---|
| Unfallversicherungsträger | Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), Gefahrtarifstelle Beratung und Auskunft |
| Wirtschaftszweig | WZ 70.2 Public-Relations- und Unternehmensberatung |
| Betreuungsgruppe | III: ab mehr als 20 Beschäftigten 0,5 Stunden Grundbetreuung pro Beschäftigtem und Jahr, gemeinsam für Fachkraft und Betriebsarzt, je Seite mindestens 20 Prozent |
| Arbeit beim Kunden | Versicherungsschutz im gleichen Umfang wie im eigenen Betrieb (§ 8 Abs. 1 SGB VII), Abstimmung der Schutzmaßnahmen mit dem Kunden (§ 8 ArbSchG) |
| Einsätze in Tropen und Subtropen | Pflichtvorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit (ArbMedVV) |
| Bis 20 Beschäftigte | Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2 ohne feste Einsatzzeiten |
| Mehr als 20 Beschäftigte | Arbeitsschutzausschuss, Sitzung je Kalendervierteljahr (§ 11 ASiG) |
| Bis 50 Beschäftigte | Unternehmermodell als Alternative zulässig |
Für die Schwellen zählen alle angestellten Beraterinnen und Berater, Analystinnen und Analysten, die Assistenz und die Werkstudierenden. Freie Mitarbeitende im Projektteam zählen nicht mit, solange sie tatsächlich selbstständig arbeiten. Teilzeitkräfte zählen für die Schwelle von 20 anteilig: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 Wochenstunden mit 0,75.
Vier Punkte für die Gefährdungsbeurteilung einer Unternehmensberatung
- Arbeiten beim Kunden. Der Arbeitsplatz beim Kunden ist Ihr Arbeitsplatz, auch wenn Ihnen die Räume nicht gehören. Was Sie dort nicht selbst gestalten können, muss zumindest beurteilt und mit dem Kunden geregelt sein.
- Reisetätigkeit und Wegeunfälle. Bahn, Mietwagen, Flug: Reisezeit ist die Zeit mit dem höchsten Unfallrisiko im ganzen Betrieb. Wegeunfälle sind meldepflichtige Arbeitsunfälle.
- Wechselnde Schreibtische im eigenen Büro. Wo niemand einen festen Platz hat, stellt auch niemand den Stuhl ein. Bei Desk-Sharing gehört die Einweisung in die Einstellung von Stuhl, Tisch und Monitor zur Grundausstattung, nicht zur Kür.
- Erreichbarkeit und Projektspitzen. Lange Projektphasen mit hoher Termindichte und Erreichbarkeit über die Arbeitszeit hinaus sind der zentrale Punkt der Beurteilung psychischer Belastung nach § 5 Abs. 3 ArbSchG.
Für Kundeneinsätze genügt meist ein kurzer Bogen je Projekt, den die Projektleitung vor dem Start ausfüllt: Arbeitsplatz, Arbeitszeiten, Notfallorganisation, besondere Bereiche beim Kunden. Wie sich Projektspitzen und ständige Erreichbarkeit erfassen lassen, beschreibt Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung.
Begehung einer Unternehmensberatung: was im eigenen Büro auffällt und was fehlt
Das eigene Büro ist meist unauffällig und oft halb leer. Beanstandet werden Desk-Sharing-Plätze, die nie eingestellt werden, und Besprechungsräume, die dauerhaft als Arbeitsplatz dienen, ohne je als solcher beurteilt worden zu sein. Der größere Teil fehlt schlicht: Für die Arbeit beim Kunden, unterwegs und im Homeoffice gibt es in vielen Beratungen keine Beurteilung, obwohl dort der überwiegende Teil der Arbeitszeit anfällt.
Unterweisung in Unternehmensberatungen
Praktikabel ist eine Unterweisung, die dem Arbeitsweg folgt statt dem Raum: eigener Arbeitsplatz und Desk-Sharing, Arbeiten beim Kunden einschließlich Anmeldung und fremder Hausordnung, Reisen mit Bahn und Mietwagen, mobiles Arbeiten und Homeoffice. Dazu die Meldewege, denn ein Unfall unterwegs oder beim Kunden ist genauso zu melden wie einer im eigenen Büro.
Neue Beraterinnen und Berater fangen oft direkt im Projekt an. Die Erstunterweisung gehört dann vor den ersten Kundentag, auch wenn der Einführungstag im eigenen Büro erst Wochen später stattfindet.
Passend dazu
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Betreuungsmodelle und Einsatzzeiten für Beratungen mit viel Reisetätigkeit.
- Arbeitssicherheit für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung: Auch Prüfungsteams arbeiten oft wochenlang beim Mandanten.
- Arbeitssicherheit für Software und Tech: Für IT-Beratungen mit Teams beim Kunden.
- Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice: Was für Telearbeit und mobiles Arbeiten jeweils gilt.
- Arbeitsunfall: Meldung und Fristen: Auch ein Unfall beim Kunden oder auf der Dienstreise wird angezeigt.
- ASA-Terminplaner: Vier Sitzungen im Jahr trotz voller Projektkalender planen.
Rechtsgrundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), gesetzliche Unfallversicherung
Häufige Fragen
Welche Berufsgenossenschaft ist für Unternehmensberatungen zuständig?
Beratungen sind bei der VBG versichert. Unternehmens-, Organisations- und Personalberatungen stehen in ihrem Gefahrtarif unter Beratung und Auskunft. Welcher Träger für Ihr Unternehmen zuständig ist, steht verbindlich im Mitgliedsbescheid.
Wer ist zuständig, wenn eine Beraterin beim Kunden einen ungeeigneten Arbeitsplatz bekommt?
Sie bleiben Arbeitgeber und müssen den Einsatz beurteilen. Der Kunde ist zur Zusammenarbeit verpflichtet und muss sich vergewissern, dass Ihre Beschäftigten in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben (§ 8 ArbSchG). Einen dauerhaft ungeeigneten Platz, etwa im Durchgangsbereich oder ohne einstellbaren Stuhl, sprechen Sie deshalb beim Kunden an und halten die Lösung, wenn nötig, in der Projektvereinbarung fest.
Was gilt vor einem Projekteinsatz in den Tropen?
Die Tätigkeit in Tropen und Subtropen löst arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge aus. Der Arbeitgeber veranlasst sie vor dem Einsatz. Durchführen dürfen sie neben Ärztinnen und Ärzten mit arbeitsmedizinischer Fachkunde auch solche mit der Zusatzbezeichnung Tropenmedizin. Ohne Teilnahme an der Pflichtvorsorge darf die Tätigkeit nicht aufgenommen werden (§ 4 Abs. 2 ArbMedVV).
Andere Betriebsarten
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Ein Vertrag, marktgeprüfter Festpreis, direkte Buchung. Vom Erstkontakt bis zur Unterschrift: maximal fünf Werktage.
Start der Betreuung vor Ort
Ihre Fachkraft kommt zur Begehung, erstellt die Gefährdungsbeurteilung und prüft: Was ist da, was fehlt?
Prüfungssichere Dokumentation im Portal
Alle Nachweise liegen digital im Kundenportal: vollständig, aktuell, teilbar.
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