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Arbeitssicherheit für Kindergärten und Kinderbetreuung

In einer Kita arbeiten Erwachsene in Räumen, die für Kinder gebaut sind, und die Kinder bringen Infekte aus der Familie und aus der Gruppe mit. Träger ist eine Kommune, ein Wohlfahrtsverband, eine Kirchengemeinde oder ein Elternverein. Davon hängt ab, ob eine Berufsgenossenschaft oder eine Unfallkasse zuständig ist. Die Pflichten aus DGUV Vorschrift 2 und Arbeitsschutzgesetz gelten bei jedem Träger ab dem ersten Beschäftigten.

  • Kindergärten & Kinderbetreuung

Wichtig: Eine Kita ist kein Bürobetrieb, auch wenn sie nach der DGUV Vorschrift 2 in Betreuungsgruppe III liegt (WZ 85.1). Heben, Lärm und Infektionsgefahren in den Gruppen gehören in die betriebsspezifische Betreuung. Zuständig ist meist nicht die VBG, sondern die BGW oder ein kommunaler Unfallversicherungsträger. Maßgeblich ist Ihr Mitgliedsbescheid.

Kitas: Möbel in Kinderhöhe, Arbeit in Bodennähe

Die Möbel in der Kita haben Kinderhöhe. Wer am niedrigen Tisch sitzt, mit den Kindern auf dem Boden spielt, wickelt oder ein Kind auf den Arm nimmt, arbeitet in Haltungen, die am Schreibtisch nicht vorkommen. Deshalb beginnt die Gefährdungsbeurteilung im Gruppenraum.

In der Kita ist der Betriebsarzt stärker gefragt als im Büro. Bei Tätigkeiten mit regelmäßigem direktem Kontakt zu Kindern schreibt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge eine Pflichtvorsorge vor, bezogen auf Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (ArbMedVV, Anhang Teil 2). Der Arbeitgeber darf diese Tätigkeit nach § 4 ArbMedVV erst ausüben lassen, wenn die Vorsorge stattgefunden hat. Danach wird sie in regelmäßigen Abständen wiederholt.

Davon zu trennen ist der Masernschutz nach dem Infektionsschutzgesetz: Wer nach 1970 geboren ist und in einer Kita tätig werden soll, muss der Leitung vor Beginn der Tätigkeit einen Nachweis über Impfschutz oder Immunität vorlegen (§ 20 Abs. 8 und 9 IfSG). Beide Pflichten betreffen dieselben Menschen, stützen sich aber auf verschiedene Gesetze und laufen über verschiedene Stellen.

Kita-Träger und Einrichtung: wer zuständig ist und was gilt

ThemaKita
Unfallversicherung der BeschäftigtenFreie und kirchliche Träger: in der Regel die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Kommunale Kitas: der kommunale Unfallversicherungsträger, je nach Land eine Unfallkasse oder ein Gemeindeunfallversicherungsverband. Maßgeblich ist der Mitgliedsbescheid.
Unfallversicherung der KinderKitas freier Träger der Jugendhilfe und gemeinnützige Kitas: Unfallkasse des Landes (§ 128 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII). Kommunale Kitas: der kommunale Unfallversicherungsträger
WirtschaftszweigWZ 85.1 Kindertageseinrichtungen und Vorschulen
Betreuungsgruppe nach DGUV Vorschrift 2III nach Anlage 2 in der Fassung der BGW (WZ 85.1). Die Gefährdungen in den Gruppen gehen in die betriebsspezifische Betreuung ein, deren Umfang von der einzelnen Einrichtung abhängt
Ab dem ersten BeschäftigtenGefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Erste-Hilfe-Organisation, Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
Bis 20 BeschäftigteAnlage 1 der DGUV Vorschrift 2 ohne feste Einsatzzeiten
Mehr als 20 BeschäftigteArbeitsschutzausschuss, Sitzung je Kalendervierteljahr (§ 11 ASiG)
ErsthelferMindestens eine ausgebildete Person je Kindergruppe (§ 26 DGUV Vorschrift 1)
Arbeitsmedizinische VorsorgePflichtvorsorge bei regelmäßigem direktem Kontakt zu Kindern (ArbMedVV, Anhang Teil 2)

Mitgezählt werden alle Beschäftigten: pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte, Küche, Reinigung, Auszubildende in der praxisintegrierten Ausbildung und die Verwaltung, soweit sie zum Betrieb gehört. Teilzeitkräfte zählen für die Schwelle von 20 anteilig: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 mit 0,75. Für Kitas in direkter Trägerschaft einer Kirchengemeinde gibt es in vielen Bistümern eine kirchliche Präventionsvereinbarung mit der BGW, nach der die Betreuung über Ortskräfte oder überbetriebliche Dienste läuft.

Vier Schwerpunkte der Gefährdungsbeurteilung in der Kita

  • Zwangshaltungen und Heben. Kindgerechte Möbelhöhen bedeuten für Erwachsene dauerhaft ungünstige Haltungen. Dazu kommt das Heben und Tragen von Kindern. Beides gehört als Muskel-Skelett-Belastung in die Beurteilung, zusammen mit Erwachsenenmobiliar an jedem Arbeitsplatz, an dem länger gearbeitet wird.
  • Infektionsgefährdung. Der Umgang mit Kindern bringt eine erhöhte Infektionsgefährdung mit sich. Sie ist nach der Biostoffverordnung zu beurteilen und hat unmittelbar Folgen für Hygieneplan und arbeitsmedizinische Vorsorge.
  • Mutterschutz. Für schwangere und stillende Beschäftigte greifen in Kitas regelmäßig Beschäftigungsbeschränkungen. Die anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz ist hier keine Formsache, sondern der Punkt, an dem es praktisch wird.
  • Lärm und Stimme. Dauerhafter Geräuschpegel in Gruppenräumen und ständiges lautes Sprechen sind eine reale Belastung. Raumakustik ist hier eine Arbeitsschutzmaßnahme, nicht nur eine Frage der Ausstattung.

Wie die Gefährdungsbeurteilung diese Punkte im Einzelnen behandelt, zeigt Gefährdungsbeurteilung Kita: Heben, Lärm, Infektionen.

Für die Beurteilung der Arbeit in den Gruppen gibt es eine trägerübergreifende Grundlage: die DGUV Regel 102-602 „Branche Kindertageseinrichtung“, die typische Tätigkeiten mit ihren Gefährdungen beschreibt. Für schwangere und stillende Beschäftigte gelten die Regeln aus Mutterschutz im Büro. In der Kita kommt die Infektionsgefährdung hinzu.

Was eine Begehung in Kita und Außengelände zeigt

Auffällig sind fast immer dieselben Punkte: fehlendes Erwachsenenmobiliar an Plätzen, an denen Personal längere Zeit arbeitet; Material, das über Kopfhöhe gelagert wird und beim Herunterholen zur Absturzfrage wird; und Verkehrswege, die durch Spielmaterial eingeschränkt sind. Im Papier fehlt meist die Beurteilung der biologischen Arbeitsstoffe und die anlassunabhängige Beurteilung nach Mutterschutzgesetz.

Unterweisung des Kita-Teams

Die Unterweisung folgt der Tätigkeit, nicht dem Bürostandard: Heben und Tragen von Kindern, rückenschonendes Arbeiten in Bodennähe, Hygieneplan und Infektionsschutz, Verhalten bei Verletzungen von Kindern und Beschäftigten, Aufsicht auf dem Außengelände. Die Verwaltung des Trägers wird davon getrennt unterwiesen, weil dort andere Gefährdungen gelten.

Für die jährliche Unterweisung eignen sich Teamtage, an denen die Einrichtung ohnehin geschlossen ist. Neue Kolleginnen, Vertretungskräfte und Praktikantinnen aus der Fachschule werden vor ihrem ersten Einsatz in einer Gruppe unterwiesen.

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Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Ist für unsere Kita die BGW oder die Unfallkasse zuständig?

Das richtet sich nach dem Träger. Für die Beschäftigten von Kitas freier und kirchlicher Träger ist in der Regel die BGW zuständig, für kommunale Kitas die Unfallkasse oder der Gemeindeunfallversicherungsverband. Die Kinder sind in Kitas freier Träger der Jugendhilfe über die Unfallkasse des Landes versichert, in kommunalen Kitas über den kommunalen Träger. Verbindlich ist Ihr Mitgliedsbescheid.

Braucht eine Elterninitiative mit sechs Beschäftigten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt?

Ja. Auch eine kleine Kita braucht beide ab dem ersten Beschäftigten, kommt bis 20 Beschäftigte aber mit Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2 ohne feste Einsatzzeiten aus. Bis 50 Beschäftigte ist das Unternehmermodell als Alternative zulässig. Es setzt aber voraus, dass die Unternehmerin oder der Unternehmer aktiv in den Betrieb eingebunden ist und regelmäßig an Fortbildungen teilnimmt. Mit einem ehrenamtlichen Elternvorstand, der jedes Jahr wechselt, ist das schwer durchzuhalten.

Wie viele Ersthelfer braucht eine Kita?

Nach § 26 DGUV Vorschrift 1 braucht eine Kindertageseinrichtung für jede Kindergruppe eine Ersthelferin oder einen Ersthelfer. Bei offenen Konzepten ohne feste Gruppen gilt die Regel sinngemäß; die Einzelheiten klären Sie mit Ihrem Unfallversicherungsträger. Urlaub und Krankheit sind einzurechnen, damit die Zahl auch an schwach besetzten Tagen stimmt. Bei Ausflügen sollte eine ausgebildete Person mitgehen.

Ablauf

In 4 Schritten zur sorgenfreien Arbeitssicherheit

Ein einfacher Weg vom ersten Gespräch zur prüfungssicheren Dokumentation.

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Merten Precht-Rümenapf
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