Arbeitssicherheit für Architekturbüros
Architekturbüros entwerfen am Bildschirm und überwachen die Ausführung auf der Baustelle. An beiden Orten gelten für die eigenen Beschäftigten die Arbeitgeberpflichten aus Arbeitsschutzgesetz, ASiG und DGUV Vorschrift 2. Komplizierter wird es, sobald das Büro auf der Baustelle zusätzlich Aufgaben übernimmt, die beim Bauherrn liegen. Dann bestehen zwei Verantwortlichkeiten nebeneinander, und jede braucht eigene Unterlagen.
- Architekturbüros
Architekturbüro auf der Baustelle: Arbeitgeber und Bauleitung zugleich
Bauleitung und Objektüberwachung führen Ihre Beschäftigten regelmäßig aus dem Büro. Auf der Baustelle treffen sie auf Absturzkanten, offene Baugruben und Baustellenverkehr. Diese Gefährdungen kommen im Büroalltag nicht vor, und für sie muss persönliche Schutzausrüstung bereitstehen.
Dabei sind zwei Pflichten auseinanderzuhalten. Als Arbeitgeber beurteilen Sie die Gefährdungen Ihrer eigenen Beschäftigten, auch auf einer Baustelle, die Ihnen nicht gehört. Sind dort Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, muss der Bauherr einen oder mehrere Koordinatoren bestellen, sofern er diese Aufgabe nicht einem Dritten überträgt (§§ 3 und 4 BaustellV). Wird Ihr Büro als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellt, erbringt es damit eine Leistung für den Bauherrn. An der Gefährdungsbeurteilung für die eigenen Beschäftigten ändert das nichts.
Von derselben Unterscheidung hängt ab, welche Berufsgenossenschaft zuständig ist. VBG und BG BAU haben festgelegt, dass Architektur- und Ingenieurbüros zur VBG gehören, solange sie planen und in diesem Rahmen bauleitend oder bauüberwachend tätig sind. Wer Bauwerke selbst erstellt und seine Beschäftigten überwiegend in Gewerken wie Rohbau oder Innenausbau einsetzt, gehört zur BG BAU. Als Indiz nennen beide Berufsgenossenschaften die Vertragsform: Honorare nach HOAI sprechen für die VBG, Werkverträge nach VOB für die BG BAU.
Architekturbüros: Berufsgenossenschaft, Betreuungsgruppe, Baustellenkoordination
| Merkmal | Architekturbüro |
|---|---|
| Unfallversicherungsträger | VBG, Gefahrtarifstelle Ingenieurwesen und Architekturunternehmen. BG BAU nur bei überwiegend eigenen Bauleistungen |
| Wirtschaftszweig | WZ 71.1 Architektur- und Ingenieurbüros |
| Betreuungsgruppe nach DGUV Vorschrift 2 | III: ab mehr als 20 Beschäftigten (Anlage 2) 0,5 Stunden Grundbetreuung pro Beschäftigtem und Jahr, gemeinsam für Fachkraft und Betriebsarzt, je Seite mindestens 20 Prozent. Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung |
| Ab dem ersten Beschäftigten | Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Erste-Hilfe-Organisation, Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt |
| Bis 20 Beschäftigte | Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2 ohne feste Einsatzzeiten |
| Mehr als 20 Beschäftigte | Arbeitsschutzausschuss, Sitzung je Kalendervierteljahr (§ 11 ASiG) |
| Bis 50 Beschäftigte | Unternehmermodell als Alternative zulässig. Mehr als 50: Regelbetreuung |
| Ab 50 Beschäftigten im Büro | Sicherheitsbeauftragte (§ 22 SGB VII, seit dem 29. Mai 2026) |
| Koordination auf der Baustelle | Sind Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, bestellt der Bauherr einen Koordinator (§§ 3 und 4 BaustellV). Das Büro übernimmt die Rolle nur, wenn es dazu bestellt wird |
Für die Schwellen zählen angestellte Architektinnen und Architekten ebenso wie Bauzeichnerinnen und Bauzeichner, Werkstudierende und Auszubildende, gleich ob sie überwiegend im Büro oder auf Baustellen arbeiten. Teilzeitkräfte zählen für die Schwelle von 20 anteilig: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 mit 0,75.
Vier Schwerpunkte der Gefährdungsbeurteilung im Architekturbüro
- Baustellenbesuche als eigene Tätigkeit. Persönliche Schutzausrüstung, Zutrittsregeln und die Abstimmung mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gehören als eigener Abschnitt in die Gefährdungsbeurteilung, nicht als Fußnote zur Bildschirmarbeit.
- Großformat im Büro. Plotter, Schneidegeräte und Modellbau mit Klebstoffen und Skalpellen. Dazu die Lagerung von Planrollen und Modellen, die häufig über Kopfhöhe endet.
- CAD-Arbeit an mehreren Monitoren. Lange, konzentrierte Bildschirmzeit mit hoher Detailschärfe. Schwerpunkt auf Monitoranordnung, Sehabstand, Blendungsfreiheit und der Angebotsvorsorge für die Augen.
- Abgabefristen in Wettbewerbsphasen. Wettbewerbe und Abgabetermine erzeugen planbare Belastungsspitzen. Planbar heißt gestaltbar, und damit gehören sie in die Beurteilung der psychischen Belastung nach § 5 Abs. 3 ArbSchG.
Im Modellbau werden Klebstoffe und Sprühlacke verwendet. Ist ein Produkt als Gefahrstoff gekennzeichnet, gehört es mit seinem Sicherheitsdatenblatt in die Gefährdungsbeurteilung. Wann das Gefahrstoffverzeichnis entfallen kann, steht in Gefahrstoffe im Büro.
Typische Befunde bei der Begehung eines Architekturbüros
Im Büro selbst fallen meist die Lagerung von Planrollen über Kopfhöhe, überlastete Mehrfachsteckdosen an Plotter und Großformatdrucker und Verkehrswege auf, die mit Modellen und Materialproben zugestellt sind. Der Teil, der bei Begehungen regelmäßig fehlt, ist die Baustelle: Es gibt keine Aufstellung, wer wie oft auf welche Baustelle geht, keine Regelung zur Schutzausrüstung und keine Absprache, wie eine ausbleibende Rückmeldung bei Alleinarbeit auffallen würde.
Unterweisung im Architekturbüro vor dem ersten Baustellentermin
Die Unterweisung braucht deshalb zwei Teile. Der Büroteil deckt Bildschirmarbeit, Brandschutz, Erste Hilfe und die Bedienung der Großformatgeräte ab. Der Baustellenteil deckt das Verhalten auf fremden Baustellen ab: Anmeldung beim Bauleiter, Tragen der Schutzausrüstung, Verhalten an Absturzkanten und in Baugruben, und der Meldeweg bei einem Unfall unterwegs. Wegeunfälle und Unfälle auf der Baustelle sind meldepflichtige Arbeitsunfälle wie jeder andere.
Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern hilft es, den ersten Baustellentermin gemeinsam mit einer erfahrenen Bauleitung wahrzunehmen. Wie oft die Unterweisung zu wiederholen ist, steht in Unterweisung im Büro.
Passend dazu
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Was die Fachkraft im Architekturbüro übernimmt, vom Zeichensaal bis zum Baustellentermin.
- Arbeitssicherheit für Ingenieur- und Planungsbüros: Derselbe Wirtschaftszweig, mit Messterminen in fremden Anlagen.
- Bildschirmarbeitsplatz richtig einrichten: Höhe und Abstand, wenn zwei große Monitore nebeneinanderstehen.
- Bildschirmbrille: Wann der Arbeitgeber zahlt: Von der Angebotsvorsorge bis zur Kostenfrage bei langer CAD-Arbeit.
- Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung: Wie sich Wettbewerbsphasen und Abgabetermine darin erfassen lassen.
- Einsatzzeiten-Rechner (DGUV Vorschrift 2): Die Stunden für Fachkraft und Betriebsarzt bei Ihrer Beschäftigtenzahl.
Rechtsgrundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), gesetzliche Unfallversicherung
Häufige Fragen
Ist für Architekturbüros die VBG oder die BG BAU zuständig?
In der Regel die VBG. Sie ist zuständig, solange das Büro plant und in diesem Rahmen Bauleitung oder Bauüberwachung übernimmt. Zur BG BAU gehört ein Unternehmen, das Bauwerke selbst erstellt und seine Beschäftigten überwiegend in Gewerken wie Rohbau oder Innenausbau einsetzt. Verbindlich ist Ihr Mitgliedsbescheid.
Muss unser Büro als Bauleitung auch den SiGeKo stellen?
Nur, wenn der Bauherr Sie dazu bestellt. Sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden, muss er nach der Baustellenverordnung einen Koordinator bestellen oder diese Aufgabe einem Dritten übertragen. Übernehmen kann die Rolle auch Ihr Büro. Die Gefährdungsbeurteilung für Ihre eigenen Beschäftigten auf der Baustelle bleibt in jedem Fall Ihre Aufgabe.
Wer bezahlt Helm und Sicherheitsschuhe für Baustellentermine?
Der Arbeitgeber. Kosten für Maßnahmen des Arbeitsschutzes darf er nicht den Beschäftigten auferlegen (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Welche Ausrüstung nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeit auf der Baustelle. Sie sollte vor dem ersten Termin bereitliegen.
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Start der Betreuung vor Ort
Ihre Fachkraft kommt zur Begehung, erstellt die Gefährdungsbeurteilung und prüft: Was ist da, was fehlt?
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