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Arbeitssicherheit für Rechenzentren und Hosting

Ein Rechenzentrum besteht aus zwei Betrieben unter einem Dach: einem Verwaltungsteil, der wie jedes Büro beurteilt wird, und technischen Flächen mit Kühlung, Starkstrom, schweren Lasten und Nachtschichten. Wer nur den Bürotrakt beurteilt, lässt den Teil aus, in dem die meisten Gefährdungen liegen. Wie viel betriebsspezifische Betreuung nötig ist, hängt deshalb vor allem von der Arbeit auf diesen Flächen ab.

  • Rechenzentren & Hosting

Wichtig: Der Verwaltungsteil ist ein Bürobetrieb, die technischen Flächen sind es nicht. Datenverarbeitung und Hosting (WZ 63.1) liegen nach der DGUV Vorschrift 2 in Betreuungsgruppe III. Arbeiten an Stromversorgung, Klimatechnik und Löschanlagen gehen in die betriebsspezifische Betreuung ein. Maßgeblich ist die Einordnung durch Ihren Unfallversicherungsträger.

Rechenzentren und Hosting: der Serverraum als Hauptarbeitsplatz

Im Rechenzentrum arbeiten die Beschäftigten vor allem im Serverraum, und zwar unter Bedingungen, die ein Bürobetrieb nicht kennt: ein Geräuschpegel, der nie abfällt, kalte, gerichtete Zuluft, hohe elektrische Leistung und Betrieb rund um die Uhr.

Wo Kalt- und Warmgang baulich getrennt sind, wechseln Technikerinnen und Techniker ständig zwischen zwei Klimazonen. Vor dem Rack steht man in kühler Zugluft, dahinter in der warmen Abluft der Server, und verkabelt wird meist auf der Rückseite. Bei längeren Arbeiten gehören Temperatur, Aufenthaltsdauer und Trinkpausen deshalb in die Beurteilung. Eigene Abschnitte brauchen auch die Batterieräume der unterbrechungsfreien Stromversorgung: Je nach Bauart können Akkus beim Laden Gase abgeben oder thermisch durchgehen. Dasselbe gilt für die Netzersatzanlagen mit Lärm, Abgas und Kraftstofflager.

Im Colocation-Geschäft arbeiten zusätzlich Beschäftigte von Kunden und Dienstleistern auf denselben Flächen. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet die beteiligten Arbeitgeber dann zur Zusammenarbeit, und der Betreiber muss sich vergewissern, dass fremde Beschäftigte angemessene Anweisungen für die Arbeit in seinem Betrieb erhalten haben (§ 8 ArbSchG). Wer koordiniert, wenn mehrere Firmen zugleich im selben Raum arbeiten, sollte vor dem Termin feststehen.

Rechenzentren und Hosting: Einordnung, Lärmwerte und Schwellen

MerkmalRechenzentrum
UnfallversicherungsträgerIn der Regel die VBG, deren Satzung Rechenzentren ausdrücklich nennt. Im Einzelfall entscheidet der Mitgliedsbescheid.
WirtschaftszweigWZ 63.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
Betreuungsgruppe nach DGUV Vorschrift 2III für WZ 63.1: 0,5 Stunden Grundbetreuung pro Beschäftigtem und Jahr, gemeinsam für Fachkraft und Betriebsarzt, je Seite mindestens 20 Prozent. Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung. Für Ihren Betrieb gilt die Einordnung durch den Unfallversicherungsträger.
Lärm über 80 dB(A) TagesexpositionGehörschutz zur Verfügung stellen, arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten
Lärm ab 85 dB(A) TagesexpositionGehörschutz muss getragen werden, Pflichtvorsorge; Bereiche, in denen 85 dB(A) überschritten werden können, sind als Lärmbereiche zu kennzeichnen
NachtarbeitNachtarbeitnehmer haben Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung vor Beginn, danach in Abständen von drei Jahren, ab 50 Jahren jährlich (§ 6 Abs. 3 ArbZG)
Ab dem ersten BeschäftigtenGefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Erste-Hilfe-Organisation, Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
Mehr als 20 BeschäftigteArbeitsschutzausschuss, Sitzung je Kalendervierteljahr (§ 11 ASiG)
Bis 50 BeschäftigteUnternehmermodell als Alternative zulässig. Mehr als 50: Regelbetreuung.

Ob ein Auslösewert erreicht wird, hängt vom Pegel und von der Aufenthaltsdauer während der Schicht ab. Für die Entscheidung braucht es eine Messung oder belastbare Herstellerangaben, ausgewertet von einer fachkundigen Person. Teilzeitkräfte zählen für die Schwelle von 20 anteilig: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 mit 0,75.

Was die Gefährdungsbeurteilung im Rechenzentrum zusätzlich braucht

  • Lärm und Raumklima. Lüftung und Kühlung erzeugen einen dauerhaften Geräuschpegel und gerichtete Zugluft bei niedriger Temperatur. Beides ist zu beurteilen, und je nach Pegel ist Gehörschutz bereitzustellen.
  • Alleinarbeit im Schichtbetrieb. Rund-um-die-Uhr-Betrieb heißt Nachtschichten, oft mit wenig Personal. Es braucht eine Regelung, wie ein Notfall bei Alleinarbeit bemerkt wird, etwa eine Personen-Notsignal-Anlage oder feste Meldeintervalle.
  • Löschanlagen und Zutritt. Wo Gaslöschanlagen verbaut sind, gehört die Auslösung mit ihren Folgen für Anwesende in die Beurteilung und in die Unterweisung. Der Zutritt ist zu regeln und zu dokumentieren.
  • Heben und Rangieren im Rack. Server, Speichersysteme und unterbrechungsfreie Stromversorgungen sind schwer und werden in Höhe montiert. Lastenhandhabung und geeignete Hilfsmittel sind hier kein Nebenthema.

Die elektrischen Anlagen selbst unterliegen wiederkehrenden Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3, die ortsfesten Verteilungen ebenso wie ortsveränderliche Geräte auf den Technikflächen. Richtwerte für die Fristen zeigt der Prüffristen-Rechner.

Begehung auf den Technikflächen eines Rechenzentrums

Der Bürotrakt ist unauffällig. Auf den technischen Flächen sammeln sich die Beanstandungen: Kabel über Verkehrswegen, Material vor Verteilern, fehlende oder unleserliche Kennzeichnung, und Steighilfen, die für die tatsächliche Arbeitshöhe nicht geeignet sind. Im Papier fehlt regelmäßig eine Regelung zur Alleinarbeit in der Nacht und die Beurteilung von Lärm und Zugluft.

Unterweisung für Betriebstechnik und Schichtpersonal

Die Unterweisung trennt Verwaltung und Technik. Der Technikteil deckt das Verhalten bei Auslösung der Löschanlage ab, den Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln, das Heben und Montieren im Rack, das Tragen von Gehörschutz und die Regeln für Alleinarbeit einschließlich Meldeintervall. Externe Dienstleister werden vor dem ersten Zutritt eingewiesen.

Wer neu im Schichtplan ist, sollte die erste Nachtschicht erst allein übernehmen, nachdem das Verhalten bei Löschanlagenalarm und das Meldeintervall einmal gemeinsam vor Ort geübt worden sind.

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Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Welcher Unfallversicherungsträger ist für Rechenzentren zuständig?

In der Regel die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Die Satzung der VBG führt Rechenzentren ausdrücklich auf, dazu Informations- und Kommunikationsdienstleistende und Internetdienstleistende. Verbindlich für Ihren Betrieb ist der Mitgliedsbescheid.

Ab wann brauchen Beschäftigte im Serverraum Gehörschutz?

Überschreitet die Tages-Lärmexposition den unteren Auslösewert von 80 dB(A), muss der Arbeitgeber Gehörschutz zur Verfügung stellen. Ab 85 dB(A) muss er getragen werden. Wer nur gelegentlich in die Halle geht, bleibt womöglich darunter. Bei einer ganzen Schicht Verkabelungsarbeit kann das anders aussehen. Klären lässt sich das nur, indem die tatsächliche Exposition ermittelt wird.

Was gilt für Techniker von Colocation-Kunden auf unseren Flächen?

Für ihre eigene Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung bleibt ihr Arbeitgeber verantwortlich. Sie als Betreiber müssen mit diesem Arbeitgeber zusammenarbeiten und sich vergewissern, dass die Techniker die Regeln Ihres Hauses kennen, etwa das Verhalten bei Auslösung der Löschanlage (§ 8 ArbSchG). Am einfachsten gelingt das mit einer kurzen, dokumentierten Einweisung vor dem ersten Zutritt.

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