Branchen

Arbeitssicherheit für Banken und Sparkassen

Banken und Sparkassen haben zwei sehr verschiedene Arbeitsbereiche: eine Verwaltung mit großen Bildschirmbeständen und Filialen, die jeder betreten kann. Für die Filialen gilt neben Arbeitsschutzgesetz, ASiG und DGUV Vorschrift 2 eine eigene Unfallverhütungsvorschrift, die DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“. Sie enthält Pflichten, die es im gewöhnlichen Büro nicht gibt.

  • Banken & Sparkassen

Bargeld in der Filiale: was die Überfallprävention von Banken verlangt

Eine Filiale ist ein Arbeitsplatz mit offenem Zugang und Bargeld im Haus. Deshalb gehören Überfallprävention und die Betreuung Betroffener nach einem Überfall zum Arbeitsschutz, und dafür gibt es eine eigene Rechtsgrundlage.

Für Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstitute gilt die DGUV Vorschrift 25. Sie hat die frühere Unfallverhütungsvorschrift „Kassen“ abgelöst und greift in diesen Instituten überall dort, wo Beschäftigte mit Bargeld, sonstigen Zahlungsmitteln oder Wertsachen umgehen. Das betrifft auch Filialen ohne Kassenschalter, denn wer Geldautomaten befüllt oder leert, hat Umgang mit Banknoten. Die Automaten sind in nicht öffentlich zugänglichen Bereichen zu versorgen, und der Einblick in diesen Bereich ist weitestgehend zu verhindern. Findet die Versorgung doch im öffentlich zugänglichen Bereich statt, sind geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen nötig (§ 13).

Die Vorschrift gibt Schutzziele vor. Wie sie erreicht werden, ergibt sich aus der Beurteilung jeder einzelnen Filiale. Schriftliche Betriebsanweisungen sind nötig für den Umgang mit Banknoten, für Störungen an Sicherheitseinrichtungen und für das Verhalten bei Überfällen (§ 8). Die Funktionsprüfungen von Alarmierung und Bildaufzeichnung sind zu dokumentieren (§ 21). Was das im Bankbetrieb bedeutet, beschreibt die DGUV Regel 115-003 „Überfallprävention in Kreditinstituten“.

Banken und Sparkassen: Träger, Einstufung und Zusatzvorschriften

ThemaBank oder Sparkasse
UnfallversicherungsträgerBanken: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), Gefahrtarifstelle Finanzdienstleistungen. Sparkassen: je nach Bundesland die VBG oder die Unfallkasse des Landes (etwa in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz). Maßgeblich ist der Mitgliedsbescheid
WirtschaftszweigWZ 64.1 Zentralbanken und Kreditinstitute
Betreuungsgruppe nach DGUV Vorschrift 2III: ab mehr als 20 Beschäftigten 0,5 Stunden Grundbetreuung pro Beschäftigtem und Jahr, gemeinsam für Fachkraft und Betriebsarzt, je Seite mindestens 20 Prozent
Zusätzliche UnfallverhütungsvorschriftDGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“, in Kraft bei der VBG seit dem 1. April 2021, bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Oktober 2021
Nach einem ÜberfallBetreuung der Betroffenen nach einem vorher festgelegten Notfallplan, unverzügliche Mitteilung an den Unfallversicherungsträger (§ 20 DGUV Vorschrift 25)
Mehr als 20 BeschäftigteArbeitsschutzausschuss, Sitzung je Kalendervierteljahr (§ 11 ASiG)
Ab 50 Beschäftigten im BüroSicherheitsbeauftragte (§ 22 SGB VII, seit dem 29. Mai 2026)

Für die Schwellen zählen die Beschäftigten der Geschäftsstellen ebenso wie die der Verwaltung, Auszubildende eingeschlossen. Teilzeitkräfte zählen für die Schwelle von 20 anteilig: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 Wochenstunden mit 0,75. Die Gefährdungsbeurteilung wird dagegen je Standort erstellt, weil sich Grundriss, Zugang und Sicherheitstechnik von Filiale zu Filiale unterscheiden.

Vier Prüfpunkte für die Gefährdungsbeurteilung einer Bankfiliale

  • Überfallprophylaxe. Sichtverhältnisse, Alarmierung, Rückzugsmöglichkeit und das Verhalten im Ereignisfall sind Schutzmaßnahmen. Sie gehören in die Beurteilung und in die Unterweisung, nicht nur in eine Dienstanweisung.
  • Nachsorge nach einem Ereignis. Nach einem Überfall ist die psychische Belastung der Betroffenen der eigentliche Schaden. Ein festgelegter Weg zu Betreuung und Nachsorge muss vorher stehen, nicht danach gesucht werden.
  • Alleinarbeit und Randzeiten. Kleine Filialen, Öffnung mit wenig Personal und Selbstbedienungszonen mit langen Zutrittszeiten führen zu Alleinarbeit. Es braucht eine Regelung, wie ein Notfall bemerkt wird.
  • Beratungsplätze und Kassenbereiche. Feste Beratungsplätze sind Bildschirmarbeitsplätze mit Publikumsverkehr: Sehabstand und Blendung wie überall, dazu Sichtschutz und ein freier Weg nach hinten.

Bei vielen Geschäftsstellen eignet sich eine gemeinsame Grundbeurteilung, ergänzt um ein Blatt je Filiale mit Grundriss, Fluchtwegen und Sicherheitstechnik. Ob eine Filiale einen eigenen Flucht- und Rettungsplan braucht, hängt von Lage und Ausdehnung ab. Die Kriterien stehen in Flucht- und Rettungsplan im Büro.

Begehung von Filiale und Verwaltung: typische Befunde in Banken

Im Verwaltungsgebäude gilt das übliche Bild großer Bildschirmbestände. In den Filialen kommen andere Punkte dazu: Beratungsplätze ohne freien Weg nach hinten, zugestellte Fluchtwege hinter Kundenzonen, und Selbstbedienungsbereiche, deren Beleuchtung und Einsehbarkeit nie beurteilt wurden. Im Papier fehlt häufig ein festgelegter Ablauf für die Nachsorge.

Unterweisung in Banken und Sparkassen

Neben dem Bildschirmteil braucht es einen Filialblock: Verhalten im Ereignisfall, Alarmierung, Umgang mit angespannten Kundengesprächen, Regeln für Öffnung und Schließung, und der Weg zur Nachsorge. Dieser Block gehört regelmäßig wiederholt, weil er im Ernstfall abrufbar sein muss und nicht nachgelesen werden kann.

Was „regelmäßig“ heißt, legt § 9 der DGUV Vorschrift 25 für alle fest, die mit Banknoten umgehen oder von einem Überfall betroffen sein können: vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens halbjährlich und bei Bedarf. Den Halbjahrestakt behalten Sie mit dem Unterweisungs-Fristenrechner neben den übrigen Fristen im Blick.

Passend dazu

Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Welche Unfallversicherung ist für Banken und Sparkassen zuständig?

Private Banken, Bausparkassen und Kreditgenossenschaften sind bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichert, deren Gefahrtarif sie unter Finanzdienstleistungen führt. Bei Sparkassen hängt es vom Bundesland ab: Viele sind bei der VBG versichert, in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind sie dagegen Mitglied der Unfallkasse des Landes. Verbindlich für Ihr Haus ist der Mitgliedsbescheid.

Dürfen Auszubildende Bargeld zwischen Filialen transportieren?

Nur wenn sie mindestens 18 Jahre alt, geeignet und für diese Aufgabe besonders unterwiesen sind (§ 15 Abs. 3 DGUV Vorschrift 25). Grundsätzlich darf ein Transport von Banknoten für Außenstehende nicht als solcher erkennbar sein. Lässt sich das nicht vermeiden, braucht er eine geeignete Transportsicherung, oder Zeit und Weg werden unregelmäßig geändert und eine zweite Person sichert den Transport (§ 15 Abs. 1 und 2).

Gilt die DGUV Vorschrift 25 auch für eine Filiale ohne Kassenschalter?

Ja, sobald Beschäftigte dort mit Bargeld umgehen, etwa beim Befüllen oder Entleeren der Geldautomaten. Dann gehören diese Tätigkeit, die Alarmierung und das Verhalten bei einem Überfall in die Beurteilung. In einer reinen Beratungsfiliale ohne Kontakt zu Bargeld, sonstigen Zahlungsmitteln oder Wertsachen greift die Vorschrift nicht. Halten Sie diese Einschätzung mit Begründung in der Gefährdungsbeurteilung fest.

Ablauf

In 4 Schritten zur sorgenfreien Arbeitssicherheit

Ein einfacher Weg vom ersten Gespräch zur prüfungssicheren Dokumentation.

Jetzt beraten lassen
1
Woche 0

Kostenloses Erstgespräch

Wir klären, was Pflicht ist, was Sie nicht brauchen und was wir liefern. Klarheit ab Tag 1.

2
Maximal fünf Werktage

Vertrag unterschrieben

Ein Vertrag, marktgeprüfter Festpreis, direkte Buchung. Vom Erstkontakt bis zur Unterschrift: maximal fünf Werktage.

3
Innerhalb von zehn Werktagen

Start der Betreuung vor Ort

Ihre Fachkraft kommt zur Begehung, erstellt die Gefährdungsbeurteilung und prüft: Was ist da, was fehlt?

4
Laufend

Prüfungssichere Dokumentation im Portal

Alle Nachweise liegen digital im Kundenportal: vollständig, aktuell, teilbar.

Kontakt

Sprechen Sie mit uns.

Merten Precht-Rümenapf
Merten Precht-RümenapfIhr Ansprechpartner und Gründer bei Safety Club
Direkt Termin buchen
Oder schreiben Sie uns