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Arbeitssicherheit für Marketing und PR

Marketing- und PR-Teams arbeiten oft auf Messen und Pressereisen und vor einem Kampagnenstart auch abends. Gehört das Team zu einem Unternehmen, läuft sein Arbeitsschutz über dessen Organisation mit. Eine eigenständige PR- oder Marketingagentur organisiert ihn selbst, mit allen Pflichten nach Arbeitsschutzgesetz, ASiG und DGUV Vorschrift 2.

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Marketing und PR: Arbeit auf Messen und Veranstaltungen

Messen, Pressetermine und Events sind für Marketing und PR Außendienst, mit Aufbau, Transport, langen Stunden im Stehen und Anreise. Bei einer Begehung der Büroräume ist davon nichts zu sehen.

Auf einer Messe arbeitet das eigene Standpersonal zwischen Messebauern, Elektrikern, Cateringkräften und dem Personal des Veranstalters. In solchen Lagen verlangt das Arbeitsschutzgesetz, dass die Arbeitgeber zusammenarbeiten und sich gegenseitig über Gefahren unterrichten (§ 8 ArbSchG). Praktisch heißt das: Vor dem Aufbau liegen die technischen Vorgaben und die Hausordnung des Veranstalters vor, es ist geklärt, wer den Stand aufbaut und wer ihn nur betreut, und das Standpersonal weiß, wo es in der Halle Erste Hilfe gibt.

Bei Presse- und Kundenreisen ins Ausland kann der Betriebsarzt gefragt sein. Tätigkeiten in den Tropen oder Subtropen und andere Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen erfordern nach der ArbMedVV eine Pflichtvorsorge. Der Termin dafür sollte vor der Buchung stehen, weil Impfungen Vorlauf brauchen.

Marketing und PR: Unfallversicherung, Wirtschaftszweig und Betreuungsschwellen

MerkmalMarketing und PR
UnfallversicherungsträgerEigenständige Agenturen: in der Regel die VBG, deren Satzung Werbeunternehmen, sonstige Beratungsunternehmen, Markt- und Meinungsforschung sowie Messe- und Ausstellungsunternehmen nennt. Marketingabteilungen: der Träger des Unternehmens, zu dem sie gehören.
WirtschaftszweigWZ 70.2 Public-Relations- und Unternehmensberatung, WZ 73.2 Markt- und Meinungsforschung, WZ 82.3 Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter
Betreuungsgruppe nach DGUV Vorschrift 2III für alle drei: 0,5 Stunden Grundbetreuung pro Beschäftigtem und Jahr, gemeinsam für Fachkraft und Betriebsarzt, je Seite mindestens 20 Prozent. Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung.
Ab dem ersten BeschäftigtenGefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Erste-Hilfe-Organisation, Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
Bis 20 BeschäftigteAnlage 1 der DGUV Vorschrift 2 ohne feste Einsatzzeiten
Mehr als 20 BeschäftigteArbeitsschutzausschuss, Sitzung je Kalendervierteljahr (§ 11 ASiG)
Bis 50 BeschäftigteUnternehmermodell als Alternative zulässig. Mehr als 50: Regelbetreuung.
Ab 50 Beschäftigten im BüroSicherheitsbeauftragte (§ 22 SGB VII, seit dem 29. Mai 2026)
Unfall auf einer Messe oder ReiseUnfallanzeige an den Unfallversicherungsträger binnen drei Tagen, wenn die Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Tage dauert (§ 193 SGB VII)

Gehört das Team zu einem größeren Unternehmen, gelten die Schwellen für den Betrieb insgesamt, und die Abteilung ist Teil von dessen Betreuung. Teilzeitkräfte zählen für die Schwelle von 20 anteilig: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 mit 0,75.

Vier Schwerpunkte der Gefährdungsbeurteilung in Marketing und PR

  • Messen und Veranstaltungen. Standaufbau, Transport von Material, Arbeiten mit Leitern und Elektrik in fremden Hallen, dazu lange Standzeiten im Stehen. Das gehört als eigener Abschnitt in die Beurteilung.
  • Reisetätigkeit. Anreise mit Bahn, Auto oder Flug, Übernachtungen und Rückfahrten nach langen Tagen. Wegeunfälle sind meldepflichtige Arbeitsunfälle, und Ruhezeiten gelten auch auf Reisen.
  • Community Management. Wer Kanäle betreut, liest Beschimpfungen und Bedrohungen. Das ist eine psychische Belastung nach § 5 Abs. 3 ArbSchG und braucht Meldeweg, Ansprechpartner und Nachsorge.
  • Kampagnenspitzen und Erreichbarkeit. Launchtermine und Krisenkommunikation erzeugen Arbeitsspitzen mit Erreichbarkeit über die Arbeitszeit hinaus. Weil sie meist planbar sind, lassen sie sich gestalten.

Für die Kanalbetreuung gibt es zwei einfache Maßnahmen: Antworten werden mit einem Kürzel statt mit vollem Namen gezeichnet, und Bedrohungen werden gesichert, bevor sie gelöscht werden, damit eine Anzeige möglich bleibt.

Begehung in Marketing und PR: was sie zeigt und was ihr entgeht

Die Büroflächen sind meist unauffällig, abgesehen von Akustik und Desk-Sharing-Plätzen ohne Einstellung. Was fehlt, ist die Beurteilung für Messen und Veranstaltungen: keine Aufstellung, wer wie oft im Einsatz ist, keine Regelung zu Aufbauarbeiten und Leitern, und keine Absprache, wie ein Unfall in einer fremden Messehalle gemeldet wird. Für die Kanalbetreuung fehlt meist jeder dokumentierte Umgang mit Anfeindungen.

Unterweisung für Standpersonal und Kanalbetreuung

Neben dem Bürostandard braucht es einen Veranstaltungsblock: Verhalten in fremden Hallen, Aufbau und Leitern, elektrische Betriebsmittel, Pausen bei langen Standzeiten und der Meldeweg bei einem Unfall vor Ort. Für die Kanalbetreuung kommt ein kurzer Block zum Umgang mit Anfeindungen dazu: Wann wird eskaliert, wer ist Ansprechpartner, welche Nachsorge gibt es.

Wer allein zu einem Pressetermin fährt, sollte wissen, bei wem er sich nach der Ankunft und vor der Rückfahrt meldet. Für Fahrten mit einem Mietwagen voller Messematerial gehört ein Hinweis zur Ladungssicherung dazu.

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Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Wer ist verantwortlich, wenn unser Standpersonal auf einer fremden Messe arbeitet?

Für die eigenen Leute bleibt der eigene Arbeitgeber verantwortlich, auch in einer fremden Halle. Arbeiten dort Beschäftigte mehrerer Firmen zusammen, müssen sich die Arbeitgeber abstimmen und gegenseitig über Gefahren unterrichten (§ 8 ArbSchG). Die Vorgaben des Veranstalters gelten zusätzlich.

Muss sich eine Marketingabteilung selbst um Fachkraft und Betriebsarzt kümmern?

Die Pflicht trifft den Arbeitgeber, also das Unternehmen. Die Abteilung ist Teil von dessen Gefährdungsbeurteilung und Betreuung. Die Unternehmensleitung kann einzelne Aufgaben schriftlich auf eine zuverlässige und fachkundige Abteilungsleitung übertragen (§ 13 Abs. 2 ArbSchG), etwa die Organisation des Messeeinsatzes.

Ist ein Unfall auf dem Weg vom Hotel zum Messestand ein Arbeitsunfall?

In aller Regel ja. Wege, die mit dem Messeeinsatz zusammenhängen, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, ebenso An- und Abreise. Private Unternehmungen während der Reise, etwa ein Stadtbummel am Abend, sind in der Regel nicht versichert. Wie der Unfall gemeldet wird, steht in Arbeitsunfall im Büro: Meldung, Fristen und Dokumentation.

Ablauf

In 4 Schritten zur sorgenfreien Arbeitssicherheit

Ein einfacher Weg vom ersten Gespräch zur prüfungssicheren Dokumentation.

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Merten Precht-Rümenapf
Merten Precht-RümenapfIhr Ansprechpartner und Gründer bei Safety Club
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